27.06.2013, 11:16 Uhr

Neue TAL-Entgelte treten zum 1. Juli in Kraft

Nachdem es keine Einwände seitens der EU-Kommission gegeben hatte, treten die neuen TAL-Entgelte pünktlich zum 1. Juli 2013 in Kraft.
Die Bundesnetzagentur hat heute die finale Entgeltgenehmigung für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) der Deutschen Telekom bekannt gegeben.
Im Vergleich zum ersten Entscheidungsentwurf Anfang April hat sich allerdings nichts mehr geändert: Demnach müssen Wettbewerber ab 1. Juli nun 10,19 Euro monatlich für die Anmietung der TAL am Hauptverteiler an den Bonner TK-Konzern bezahlen - bislang waren es 10,08 Euro.
Im Gegenzug sinken die Kosten für den Zugang zur TAL an einem Kabelverzweiger (KVz) von 7,17 auf 6,79 Euro.
Der Hintergrund: Bis zum Inkrafttreten der neuen Entgelte zum 1. Juli musste im Vorfeld noch ein nationales Konsultationsverfahren durchgeführt und der Entgeltvorschlag der EU-Kommission zur Stellungnahme übersandt werden. Wie die Bundesnetzagentur nun mitteilte, sei dieses Verfahren abgeschlossen.
Da die EU-Kommission keine ernsthaften Bedenken gegen die vorgeschlagenen TAL-Überlassungsentgelte geäußert hat, werden diese nun zum Stichtag wirksam. Die Genehmigung der neuen Entgelte ist bis zum 30. Juni 2016 befristet.




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