EU-Kommission
29.04.2016, 15:24 Uhr
Senkung der Roaming-Gebühren mit Tücken
Die Roaming-Gebühren in der EU sinken vom 30. April an ein weiteres Mal. Wer im Ausland mit dem Handy telefoniert, SMS schreibt oder ins Internet geht, muss kaum mehr als in seinem Heimtarif zahlen.
Nach einer EU-Vorschrift dürfen Mobilfunk-Anbieter ihren Kunden bei Reisen innerhalb der Europäischen Union ab 30. April nur noch wenige Cent Aufschläge pro Anruf, SMS oder Download berechnen - zusätzlich zu den nationalen Tarifen. Dies ist der letzte Schritt, bevor die Auslandsgebühren von Sommer 2017 an komplett der Geschichte angehören sollen.
Die Anbieter können vom Samstag an nur noch maximal 6 Cent pro Minute für abgehende Anrufe, 2 Cent pro SMS oder 6 Cent pro Megabyte bei Datentarifen im EU-Ausland verlangen (alle Preise inklusive Mehrwertsteuer). Nimmt man einen Anruf an, kostet das höchstens 1,2 Cent zusätzlich pro Minute. Maximal darf die Summe aus Inlandspreis und Aufschlägen nicht mehr betragen als die bisherigen Höchstpreise von 23 Cent pro Minute für abgehende Anrufe, 7 Cent pro SMS und 24 Cent je Megabyte Datenvolumen.
2007 machte die EU-Kommission erstmals einen Vorstoß, um die Kosten für Telefonate im Ausland zu drücken. Nach und nach sanken die Gebühren. Vom 15. Juni 2017 an sollen die Auslandsgebühren komplett wegfallen. Ganz in trockenen Tüchern ist die Regelung allerdings noch nicht: Die Mobilfunkbetreiber könnten bei der EU Verbraucherschützern zufolge noch Ausnahmeregeln heraushandeln, falls sie auf den Kosten sitzen bleiben sollten.
Mögliche Probleme bei Flatrate-Tarifen
Auch die Vorstufe, die ab dem 30. April greift, birgt für Nutzer mit Flatrate-Tarifen versteckte Kosten. Nach Angaben des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (ECC) hat der Gesetzgeber zu Roaminggebühren bei Flatrates keine speziellen Regelung getroffen. Es sei möglich, dass Anbieter im Ausland nur die Aufschläge allein berechnen - aber ohne Garantie. Im Kleingedruckten könnten die Mobilfunkbetreiber etwa eine Klausel einfügen, dass Flatrates nur in Deutschland gelten. Dann würde im Ausland auf Minutenbasis abgerechnet.