Drittanbieter
11.10.2019, 10:34 Uhr
Bezahlen per Handyrechnung soll sicherer werden
Oft genügt es schon, ein Werbebanner im Handydisplay nur versehentlich zu berühren, um sich ein ungewolltes Handyabo für Spiele oder Klingeltöne einzuhandeln. Das soll sich nun ändern.
Wenn die Rechnung für ein ungewolltes Abo kommt, ist der Ärger groß - doch Handybesitzer sollen nun besser vor Drittanbietern geschützt werden.
(Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)
Zum Schutz vor Handy-Abofallen und ungewollten oder betrügerischen Abrechnungen von Drittanbietern führt die Bundesnetzagentur neue Regeln für Mobilfunk-Provider ein. Diese müssen spätestens am 1. Februar 2020 das sogenannte Redirect-Verfahren einführt haben, wenn sie weiterhin Leistungen von und für Drittanbieter abrechnen wollen, wie die Behörde mitteilt.
Redirect funktioniert als technische Lösung folgendermaßen: Geht es um ein Abo oder einen Einzelkauf über die Handyrechnung, wird der Nutzer von der Seite des Drittanbieters weg zu einer Bezahlseite seines Providers geleitet, wo er den Kauf bestätigen muss.
Die Bundesnetzagentur lässt den Providern aber eine Alternative zum Redirect-Verfahren. Sie dürfen stattdessen auch ein sogenanntes Kombinationsmodell anwenden, das verschiedene Schutzmaßnahmen verbindet. Kommt das Kombi-Modell zur Anwendung, soll es in vielen Fällen eine Art Geld-zurück-Garantie bei ungewollten Drittanbieter-Abrechnungen geben. Der Provider muss dem Kunden zu Unrecht belastete Beträge direkt zurückerstatten.
Eine Besonderheit stellt der neuen Verfügung zufolge das Abonnieren von Diensten dar, das künftig gar nicht mehr ohne Redirect erfolgen darf. Darüber hinaus gelte eine Ausnahme von den neuen Regeln für vertrauenswürdige Drittanbieter, bei denen sich der Kunde selbst durch ein Log-in identifiziert.
Im laufenden Jahr hatten Verbraucherschützer zuletzt vor einer Zunahme von Handy-Abofallen gewarnt. Die Zeitschrift «Finanztest» berichtete Mitte September über Zehntausende Mobilfunk-Kunden, die falsche oder zu hohe Rechnungen bekommen hatten. Dabei ging es um Drittanbieterleistungen wie Videos oder andere auf der Rechnung nicht näher benannten «Sonderdienste», die gar nicht bestellt waren.
Verbraucher, die Probleme mit der Abrechnung von Drittanbieterdiensten haben, können sich unter anderem über ein Onlineformular an die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde wenden.