Fragwürdiges Geschäftsgebaren 07.08.2017, 15:39 Uhr

Verbraucherzentrale kündigt Klage gegen Roaming-Praxis von O2 an

Bestimmte O2-Kunden müssen eine SMS an ihren Anbieter schicken, damit das kostenlose EU-Roaming aktiviert wird. Gegen diese Praxis will nun der Verbraucherzentrale Bundesverband klagen.
(Quelle: Bjoern Wylezich - Shutterstock)
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vbzv) hat angekündigt, gegen die Tarifpolitik von O2 gerichtlich vorzugehen, weil bestimmte Kunden freies EU-Roaming nicht automatisch erhalten. Mit dem Wegfall der Roaming-Gebühren seit dem 15. Juni 2017 dürfen eigentlich keine Zusatzkosten mehr im europäischen Ausland für die Weiterleitung von Gesprächen, Nachrichten und Daten durch fremde Netze berechnet werden.
Bestimmte O2-Kunden von Telefónica Deutschland könnten von dem Wegfall aber erst dann profitieren, wenn sie zuvor eine SMS an ihren Anbieter schicken, kritisierten die Verbraucherschützer. Diesen aktiven Wechsel müssten all jene Kunden vollziehen, die bislang keinen regulierten EU-Roaming-Tarif von O2 haben.
"EU-Roaming gilt aus Sicht des vzbv automatisch und nicht erst, wenn Verbraucher ihren Telefonanbieter darum bitten. Wir sehen uns darin durch öffentliche Erklärungen der Europäischen Kommission bestätigt", sagte Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. "Nach einer erfolglosen Abmahnung wird der vzbv deshalb nun gerichtliche Schritte gegen O2 einleiten."
Nach Ansicht des Verbandes verstößt die Vorgehensweise von Telefónica gegen das Irreführungsverbot des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Verbraucher müssten annehmen, dass die neue Roaming-Regelung nur dann für sie gelte, wenn sie zuvor eine entsprechende SMS an ihren Anbieter O2 geschrieben hätten. Dies steht nach Ansicht der Verbraucherschützer jedoch nicht mit der EU-Verordnung in Einklang.




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