Amazon und eBay: Händler handeln wettbewerbswidrig

Unlauterer Wettbewerbsvorteil

7mobile.de habe sich aufgrund der Funktion schon vor einiger Zeit dazu entschlossen, eBay nicht mehr als Verkaufsplattform zu nutzen, so Geschäftsführer Thorsten Piontek. Er sieht in der "massenhaften Versendung" unerwünschter Werbe-E-Mails eine "erhebliche Belästigung" für Verbraucher, die Konkorrenten zudem einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen würden.
Beide Urteile bestätigen, dass die Weiterempfehlungsfunktion rechtswidrig ist. Jeder Händler der weiterhin auf eBay oder Amazon seine Waren anbietet haftet für die unlautere Werbung, verhält sich wettbewerbswidrig und setzt sich Unterlassungsansprüchen aus.
Erst vor zwei Wochen hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch Facebooks "Freunde finden"-Funktion und die damit verbundenen Mails an Nicht-Mitglieder unlautere Werbung darstellen.




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