02.03.2010, 11:09 Uhr

Verfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung

Nach dem Urteil der Karlsruher Richter ist das Gesetz zur Speicherung der Telefon- und Internetdaten zur Verfolgung von Straftaten in der jetzigen Fassung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Speicherung der Telekommunikationsdaten durch die TK-Anbieter gestoppt. Die so genannte Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen das Telekommunikationsgeheimnis, heißt es in der Urteilsbegründung. Die sechsmonatige, anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für die Strafverfolgung, sei damit mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Bemängelt wird von den Karlsruher Richtern insbesondere die Ausgestaltung der bisherigen Regelung, die für einen Eingriff dieses Ausmaßes nicht konkret genug sei. Auch sei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit derzeit nicht gewahrt. Alle bisher gespeicherten Daten müssten daher gelöscht werden.
Das Gericht schließt die Möglichkeit einer anlasslosen Speicherung der Daten aber nicht grundsätzlich aus. Entscheidend sei aber, dass die Bestimmungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Begrenzung der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtsschutzes den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Schließlich sei die Speicherung ein "besonders schwerer Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt", so die Richter. Auch könnten mit den Verbindungsdaten inhaltliche Rückschlüsse "bis in die Intimsphäre" gezogen und damit aussagekräftige Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile gewonnen werden. Die Daten dürften daher nur in Fällen von besonders schweren Straftaten genutzt werden.
Den Wortlaut des Urteils des Bundesversassungsgerichts lesen Sie hier.




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