Verschlüsselung 21.09.2016, 12:35 Uhr

WhatsApp: BKA will gesetzliche Kooperationspflicht

BKA-Chef Holger Münch fordert, dass Online-Dienste wie WhatsApp per Gesetz zu einer Zusammenarbeit gezwungen werden. Münch will offenbar eine Speicherung und mögliche Herausgabepflicht der Metadaten.
(Quelle: shutterstock.com/Twin Design)
Im Kampf gegen Terroristen und deren Nutzung verschlüsselter Kommunikation fordert das Bundeskriminalamt eine gesetzliche Kooperationspflicht für WhatsApp und andere Provider.
"WhatsApp zu nutzen ist einfach, WhatsApp zu überwachen ist für uns eine besondere Herausforderung", sagte BKA-Chef Holger Münch der "Rheinischen Post". "Es würde uns im nationalen Recht schon helfen, wenn die Anbieter von Telemediendiensten genauso wie in der klassischen Telekommunikation verpflichtet wären, Bestandsdaten vorzuhalten und auskunftspflichtig zu sein."
Zugleich regte der BKA-Chef auch eine Erweiterung der Befugnisse zur Online-Durchsuchung an. Diese sei zwar zur Gefahrenabwehr ausdrücklich erlaubt, nicht aber zur Strafverfolgung. "Hier wünschte ich mir auch eine klare Regelung für den Bereich der Strafverfolgung", sagte Münch.




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