Oberverwaltungsgericht 05.03.2018, 09:30 Uhr

Weiter keine WhatsApp-Daten deutscher User für Facebook

Facebook darf nach einer Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vorerst keine personenbezogenen Daten deutscher Nutzer des Messenger-Dienstes WhatsApp nutzen. Das OVG bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts der Hansestadt.
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Die Richter argumentierten, dass die Zustimmung der Anwender zu den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien voraussichtlich nicht den deutschen Datenschutzvorschriften entspreche.
Dem Verfahren vorausgegangen war eine Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar, der Facebook im Herbst 2016 die Pläne zur Verwendung einiger Informationen deutscher WhatsApp-Nutzer untersagt hatte.
In der Beurteilung des OVG hieß es zwar, es sei offen, ob diese Untersagungsverfügung rechtmäßig sei. Und: "Offen sei insbesondere, ob deutsches Datenschutzrecht zur Anwendung gelange und - wenn ja - ob der Datenschutzbeauftragte gegen Facebook mit Sitz in Irland vorgehen dürfe."

Nicht "offensichtlich rechtswidrig"

Dennoch kamen die Richter zu dem Entschluss, dass sich die Untersagung in diesem Fall nicht als "offensichtlich rechtswidrig" erweise. Denn die eingeforderte Zustimmung zu den neuen Bedingungen und Datenschutzrichtlinien entspreche voraussichtlich nicht den deutschen Vorschriften. Konkret hieß es: "Die vor diesem Hintergrund vorzunehmende Interessenabwägung führe zu einem Überwiegen der Interessen deutscher WhatsApp-Nutzer am Schutz ihrer personenbezogenen Daten."
Wie geht es nun weiter? "Es handelt sich um eine vorläufige Entscheidung, gegebenenfalls kann sich ein Klageverfahren in der Hauptsache anschließen", erklärte ein Sprecher des OVG. Diese Entscheidung liege nun bei Facebook.
Der US-Konzern hatte WhatsApp 2014 für etwa 22 Milliarden US-Dollar gekauft. Damals war zunächst erklärt worden, dass die Daten bis auf Weiteres getrennt bleiben und WhatsApp weiterhin unabhängig agieren solle. Im Spätsommer 2016 kündigte WhatsApp jedoch an, künftig die Telefonnummer des Nutzers an Facebook weiterzugeben. Außerdem sollen mit der Konzernmutter Informationen darüber geteilt werden, wie häufig der Kurzmitteilungsdienst genutzt werde. Dadurch sollten Werbung und die Freunde-Vorschläge in Facebook-Diensten verbessert werden, hieß es.
Zugleich wurde versichert, dass Facebook keinen Zugang zu Inhalten der Kurznachrichten bekomme - auch weil diese verschlüsselt seien.



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