10.06.2010, 16:51 Uhr

WM am Arbeitsplatz schauen? Darauf müssen Sie achten!

Nicht mehr lange bis zum Anpfiff des ersten Spiels der Fußball-WM 2010. Klar, dass eingefleischte Fußball-Fans kein Spiel verpassen wollen. Millionen Fußballfans verfolgen die WM übers Internet direkt am Arbeitsplatz. Doch hier ist Vorsicht geboten. Ist das nicht erlaubt, dann kann es schnell Ärger mit dem Chef geben.
Rund fünf Millionen Fußball-Fans verfolgen die WM via Internet am Arbeitsplatz, so das Ergebnis einer Forsa-Umfrage im Auftrag des Bitkom. Demnach liest jeder sechste berufstätige Fußball-Fan nach den Spielen Tabellen und Berichte online am Dienst-PC. 13 Prozent verfolgen die Spiele am Arbeitsplatz per Live-Ticker und neun Prozent sogar per Live-Video-Stream.
Überhaupt ist die private Internetnutzung am Arbeitsplatz für viele Arbeitnehmer nichts Ungewöhnliches mehr. 43 Prozent surfen während der Arbeitszeit auch mal privat, ein Viertel der deutschen Arbeitnehmer tut dies sogar täglich. Doch wie viel ist erlaubt, damit es keinen Ärger mit dem Chef gibt?

Private Internetnutzung: Wann droht die Kündigung?

"Unternehmen sollten mit der privaten Internetnutzung im Job offen umgehen und klare Regeln definieren", rät Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer Arbeitgebern. Denn er entscheidet allein darüber, wie er damit umgehen will - ein spezielles Gesetz gibt es nicht. Generell sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, privates Surfen zuzulassen. Es steht ihnen jedoch frei, es zu erlauben oder auf bestimmte Seiten oder Zeiten zu begrenzen.
Gibt es keine konkrete Vereinbarung sollten Arbeitnehmer vorsichtig sein. In diesem Fall gehen Gerichte eher nicht von einer Duldung des privaten Surfens aus - getreu dem Motto: Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist auch nicht zulässig. Eine Kündigung bei nicht gestatteter privater Internetnutzung droht dennoch nicht sofort. Zwar kann intensives privates Surfen ohne Erlaubnis eine Verletzung der arbeitsvertragsrechtlichen Pflichten darstellen, doch vor einem Rauswurf muss zunächst eine Abmahnung erfolgen.



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