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Private Internetnutzung: Wann droht die Kündigung?

"Unternehmen sollten mit der privaten Internetnutzung im Job offen umgehen und klare Regeln definieren", rät Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer Arbeitgebern. Denn er entscheidet allein darüber, wie er damit umgehen will - ein spezielles Gesetz gibt es nicht. Generell sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, privates Surfen zuzulassen. Es steht ihnen jedoch frei, es zu erlauben oder auf bestimmte Seiten oder Zeiten zu begrenzen.
Gibt es keine konkrete Vereinbarung sollten Arbeitnehmer vorsichtig sein. In diesem Fall gehen Gerichte eher nicht von einer Duldung des privaten Surfens aus - getreu dem Motto: Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist auch nicht zulässig. Eine Kündigung bei nicht gestatteter privater Internetnutzung droht dennoch nicht sofort. Zwar kann intensives privates Surfen ohne Erlaubnis eine Verletzung der arbeitsvertragsrechtlichen Pflichten darstellen, doch vor einem Rauswurf muss zunächst eine Abmahnung erfolgen.



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