Missbrauchsverfahren
17.07.2019, 14:10 Uhr
Bundeskartellamt erwirkt mehr Rechte für Amazon-Händler
Das Bundeskartellamt stellt ihr Missbrauchsverfahren gegen Amazon ein. Die Behörde erwirkte weitreichende Verbesserungen und mehr Rechte für die Marktplatzpartner. Und auch die EU-Kommission tritt jetzt wohl gegen den E-Commerce-Riesen auf den Plan.
Deutschlands oberste Wettbewerbshüter stellen das Missbrauchsverfahren gegen Amazon ein. "Wir haben für Händler weitreichende Verbesserungen erwirkt", zitiert die Nachrichtenagentur Reuters Kartellamtschef Andreas Mundt.
So werden Händler 30 Tage im Voraus informiert, bevor sie auf der Plattform gesperrt werden. Zusätzlich muss Amazon hierfür Gründe benennen. Bislang konnte Amazon die Geschäftsbeziehungen ohne Angabe von Gründen sofort beenden. Auch Regelungen zur Haftung kaputter Produkte, die bisher zu Lasten der Händler gingen, sind nun ausbalancierter.
Eine weitere Neuerung ist, dass Händler Prozesse gegen Amazon unter bestimmten Umständen in ihrem eigenen Land führen können - und nicht in Luxemburg. Das soll es vor allem kleinen Händlern leichter machen, gegen Amazon vor Gericht zu ziehen.
Änderungen treten in 30 Tagen in Kraft
Die Änderungen sollen in 30 Tagen in Kraft treten - und zwar nicht nur in Deutschland, sondern auch in Großbritannien, Frankreich, Italien, Spanien, Amerika und Asien. Im Fall Amazon arbeitete das Bundeskartellamt eigenen Aussagen zufolge eng zusammen mit der EU-Kommission und Wettbewerbshütern in Österreich und Luxemburg, die ebenfalls Missbrauchsverfahren eingeleitet haben.
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager will nach Informationen der Nachrichtenagentur Bloomberg schon in den kommenden Tagen ein offizielles Verfahren gegen den E-Commerce-Riesen einleiten. Ihr geht es vor allem darum, herauszufinden, ob Amazon vorliegende Daten über die Verkäufe der Marktplatz-Händler nutzt, um beispielsweise kleinere Händler im Preis zu unterbieten.