Marktplatz 21.12.2022, 10:00 Uhr

Wettbewerbsstreit: EU-Kommission und Amazon erzielen Einigung

Die EU-Kommission hat Amazon im Wettbewerbsstreit entscheidende Zugeständnisse abgerungen. So will der Marktplatz eine zweite Buy Box einführen, Händlern die Wahl ihres Paketdienstleisters überlassen und die Nutzung nicht-öffentlicher Seller-Daten einstellen. 
(Quelle: Eric Broder Van Dyke/Shutterstock)
Der seit Juli 2019 anhaltende Wettbewerbsstreit zwischen Amazon und der EU-Kommission ist fürs Erste beigelegt - dank massiver Zugeständnisse des US-Unternehmens. Die EU-Kommission hatte Amazon vorgeworfen, seine marktbeherrschende Stellung zulasten seiner Marktplatz-Händler auszunutzen, beispielsweise durch die systematische Auswertung von nicht öffentlich einsehbaren Sellerdaten oder durch die Bevorzugung von durch Amazon versendeten Artikeln in der Buy Box. Eine Strafzahlung von 47 Milliarden Euro stand bei dem Verfahren im Raum. Nun wurde eine Einigung erzielt. 

Entscheidende Zugeständnisse

Amazon sicherte unter anderem zu, dass etwa Daten besser vor der Nutzung durch Amazon geschützt werden sollen, wie die EU-Kommission mitteilte. Weitere Zusagen betreffen einen "diskriminierungsfreien" Zugang zur Teilnahme am Prime-Programm von Amazon, über das Abo-Kunden auch Artikel anderer Händler kostenlos geliefert bekommen. Prime-Händler sollen auch selbst auswählen können, mit welchem Versanddienst ihre Waren zugestellt werden. 
Für Seller und Vendoren am entscheidendsten dürfte aber die angekündigte Einführung einer zweiten Buy Box (Einkaufswagen-Feld) sein, die bis Juni auf allen EU-Marktplätzen umgesetzt werden soll. Darüber war im Markt bereits seit Monaten spekuliert worden. Dort soll dann ein zweites Angebot des gleichen Artikels prominent auf der Produktdetailseite dargestellt werden, das sich vom eigentlichen Buy-Box-Gewinner in Sachen Preis oder Lieferart und Liefergeschwindigkeit unterscheidet. 
"Die Änderungen eröffnen neue Möglichkeiten und vergrößern die Auswahl, was konkurrierenden unabhängigen Einzelhändlern und Beförderungsunternehmen sowie den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugutekommt", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. "Amazon kann seine Doppelrolle nicht länger missbrauchen und wird mehrere geschäftliche Vorgehensweisen ändern müssen", so Vestager.

Langwierige Verhandlungen

Amazon hatte bereits im Sommer Zugeständnisse angekündigt. Daraufhin holte die EU-Kommission Rückmeldungen von Amazon-Rivalen ein. Nach erneuten Anpassungen durch Amazon kam die EU-Kommission dann zu dem Ergebnis, dass ihre Bedenken ausgeräumt sind, wie aus der Mitteilung der Wettbewerbshüter hervorgeht. "Die Kommission hat daher entschieden, die angebotenen endgültigen Verpflichtungen für Amazon rechtsverbindlich zu machen."
Die Kommission hatte im Juli 2019 eine Untersuchung wegen möglicherweise illegaler Geschäftspraktiken eingeleitet. Dabei gingen sie vor allem der Frage nach, ob der Konzern auf unfaire Weise mit anderen Händlern konkurriert, die seine Plattform nutzen. 
Verstößt Amazon gegen die nun getätigten Zusagen, können Strafen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes der Firma fällig werden.




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