Recht und Steuern 20.01.2011, 10:50 Uhr

Das ist neu in diesem Jahr

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung steigen, die Lohnsteuerkarte aus Papier hat ausgedient: Telecom Handel hat für Sie die wichtigsten Gesetzesänderungen 2011 zusammengefasst.
Auch in diesem Jahr tritt wieder eine ganze Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft. Wer allerdings auf ein deutliches Plus in der Kasse hofft, wird enttäuscht. Denn trotz Konjunkturaufschwung und höherer Steuereinnahmen sieht die Bundesregierung nur wenig Möglichkeiten, die Bürger zu entlasten. Telecom Handel hat die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:
1. Krankenversicherung wird teurer 
Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt 2011 auf 15,5 Prozent. Er setzt sich zusammen aus einem Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 7,3 Prozent und einem Arbeitnehmerbeitrag von 8,2 Prozent. Des Weiteren können die Kassen ab 2011 Zusatzbeiträge in beliebiger Höhe erheben; ein Sozialausgleich erfolgt erst, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des individuellen sozialversicherungspflichtigen Einkommens übersteigt. Ein Gutes bringt die Gesundheitsreform aber doch: Die Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind ab dem 1.1. steuerlich absetzbar.

2. Beitrittshürden für die privaten Kassen gesenkt

Außerdem ist im kommenden Jahr der Wechsel in eine private Krankenversicherung bereits ab einem Jahresverdienst von 49.500 Euro möglich, die Beitragsbemessungsgrenze wurde um 450 Euro gesenkt. Und: Der Wechsel zur PKV ist bereits dann möglich, wenn der Versicherte die Bemessungsgrenze erstmals überschreitet. Bisher konnte man erst wechseln, wenn in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Pflichtgrenze überschritten wurde.

3. Neue Beitragsbemessungsgrenzen

Auch bei den Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung hat der Gesetzgeber einige Änderungen durchgeführt, die vor allem den Osten Deutschlands betreffen. In den neuen Bundesländern stieg die Grenze von 4.650 Euro pro Monat auf 4.800 Euro und liegt damit bei 57.600 Euro im Jahr. Im Westen liegt die Beitragsbemessungsgrenze unverändert bei monatlich 5.500 Euro.

4. Betriebliche Altersvorsorge

Arbeitnehmer, die das Sparmodell der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nutzen, können bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West/Ost: 66.000/57.600 Euro) in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung überweisen. Der Staat fördert dies durch Verzicht auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Für 2011 bedeutet das: Einzahlungen von bis zu 2.640 Euro bleiben von Steuern und Sozialabgaben verschont. In vielen Fällen steuert der Staat mehr als 50 Prozent zu den Vorsorgeaufwendungen bei.

5. Lohnsteuerkarte wird digital

Die Lohnsteuerkarte auf Papier hat ausgedient und wird sukzessive auf digital umgestellt. Bereits für 2011 gibt es keine neue Lohnsteuerkarte mehr, in diesem Jahr gilt noch die gelbe Karte des Vorjahres – mit den eingetragenen Daten. Bei einem Jobwechsel kann der Arbeitnehmer die gültige Karte einfach zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Gleichzeitig sind künftig die Finanzämter erster Ansprechpartner für alle steuerrelevanten Daten. Wer zum Beispiel Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen möchte oder in diesem Jahr heiratet und die Steuerklasse wechselt, meldet diese Änderungen nicht mehr wie bislang der Gemeindeverwaltung, sondern dem zuständigen Finanzamt.

6. Arbeitszimmer wieder abzugsfähig

Vor drei Jahren beschloss der Gesetzgeber, dass das häusliche Arbeitszimmer nicht mehr abgesetzt werden kann – doch im Sommer 2010 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass diese Regelung nicht rechtens ist. Künftig können wieder bis zu 1.250 Euro pauschal geltend gemacht werden, „wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht“.

7. Weniger Elterngeld

Gut verdienende Erwerbstätige bekommen künftig weniger Elterngeld. Ab einem durchschnittlichen Monatseinkommen von 1.240 Euro vor der Geburt des Kindes erhalten Bezugsberechtigte in Zukunft nur mehr 65 Prozent des Nettolohns – bislang waren es 67 Prozent. Unvermindert erhalten bleibt indes der Höchstbetrag von 1.800 Euro.

8. Führerschein mit 17

Jugendliche können sich seit dem 1. Januar schon mit sechzehneinhalb Jahren zur Fahrschule anmelden und dann nach dem 17. Geburtstag hinter dem Steuer eines Autos sitzen – allerdings nur dann, wenn eine mindestens 30-jährige Begleitperson mit im Auto sitzt. Die Begleitperson muss mindestens fünf Jahre im Besitz eines eigenen Führerscheins sein und in der Prüfbescheinigung des Autofahrers gelistet sein. Ab dem 18. Lebensjahr kann man dann einen vollwertigen Führerschein beim Straßenverkehrsamt beantragen.

9. Knöllchen aus dem Ausland

Wer im Ausland gegen geltendes Verkehrsrecht verstößt, wird künftig auch in Deutschland zur Kasse gebeten. Deutsche Behörden verfolgen die Bußgeldbescheide von insgesamt 21 europäischen Staaten künftig auch im Inland. Eine Vollstreckung findet ab einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro statt – allerdings werden in diese Grenze auch die Verfahrenskosten mit eingerechnet, auch geringere Bußgelder können somit vollstreckungspflichtig werden.

10. Winterreifenpflicht

Bereits seit über einem Monat gilt in Deutschland die Winterreifenpflicht für Autos und Motorräder. Bei Missachtung der Vorschrift wird ein Bußgeld von 40 Euro fällig, bei Behinderung des Straßenverkehrs wegen mangelnder Winterreifen werden sogar 80 Euro berechnet. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg.