Das ist neu in diesem Jahr
2. Beitrittshürden für die privaten Kassen gesenkt
Außerdem ist im kommenden Jahr der Wechsel in eine private Krankenversicherung bereits ab einem Jahresverdienst von 49.500 Euro möglich, die Beitragsbemessungsgrenze wurde um 450 Euro gesenkt. Und: Der Wechsel zur PKV ist bereits dann möglich, wenn der Versicherte die Bemessungsgrenze erstmals überschreitet. Bisher konnte man erst wechseln, wenn in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Pflichtgrenze überschritten wurde.
- Das ist neu in diesem Jahr
- 2. Beitrittshürden für die privaten Kassen gesenkt
- 3. Neue Beitragsbemessungsgrenzen
- 4. Betriebliche Altersvorsorge
- 5. Lohnsteuerkarte wird digital
- 6. Arbeitszimmer wieder abzugsfähig
- 7. Weniger Elterngeld
- 8. Führerschein mit 17
- 9. Knöllchen aus dem Ausland
- 10. Winterreifenpflicht