Das ist neu in diesem Jahr
4. Betriebliche Altersvorsorge
Arbeitnehmer, die das Sparmodell der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nutzen, können bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West/Ost: 66.000/57.600 Euro) in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung überweisen. Der Staat fördert dies durch Verzicht auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Für 2011 bedeutet das: Einzahlungen von bis zu 2.640 Euro bleiben von Steuern und Sozialabgaben verschont. In vielen Fällen steuert der Staat mehr als 50 Prozent zu den Vorsorgeaufwendungen bei.
- Das ist neu in diesem Jahr
- 2. Beitrittshürden für die privaten Kassen gesenkt
- 3. Neue Beitragsbemessungsgrenzen
- 4. Betriebliche Altersvorsorge
- 5. Lohnsteuerkarte wird digital
- 6. Arbeitszimmer wieder abzugsfähig
- 7. Weniger Elterngeld
- 8. Führerschein mit 17
- 9. Knöllchen aus dem Ausland
- 10. Winterreifenpflicht