Das ist neu in diesem Jahr
8. Führerschein mit 17
Jugendliche können sich seit dem 1. Januar schon mit sechzehneinhalb Jahren zur Fahrschule anmelden und dann nach dem 17. Geburtstag hinter dem Steuer eines Autos sitzen – allerdings nur dann, wenn eine mindestens 30-jährige Begleitperson mit im Auto sitzt. Die Begleitperson muss mindestens fünf Jahre im Besitz eines eigenen Führerscheins sein und in der Prüfbescheinigung des Autofahrers gelistet sein. Ab dem 18. Lebensjahr kann man dann einen vollwertigen Führerschein beim Straßenverkehrsamt beantragen.
- Das ist neu in diesem Jahr
- 2. Beitrittshürden für die privaten Kassen gesenkt
- 3. Neue Beitragsbemessungsgrenzen
- 4. Betriebliche Altersvorsorge
- 5. Lohnsteuerkarte wird digital
- 6. Arbeitszimmer wieder abzugsfähig
- 7. Weniger Elterngeld
- 8. Führerschein mit 17
- 9. Knöllchen aus dem Ausland
- 10. Winterreifenpflicht