Krankengeld
04.11.2009, 10:28 Uhr
Eine Sorge weniger
Mit der richtigen Absicherung müssen Selbstständige auch bei längerer Krankheit nicht um ihre Existenz fürchten -Verschiedene Modelle zur Vorsorge - Große Unterschiede bei den einzelnen Tarifen und Leistungen.
Ein Beinbruch – beispielsweise im Skiurlaub – ist schmerzhaft und lästig. Für Selbstständige, Freiberufler und Kurzzeitbeschäftigte kann er allerdings auch schnell zum existenziellen Problem werden: Ein Händler zum Beispiel kann mit einem Gipsbein unmöglich den ganzen Tag am PoS stehen und Kunden beraten. Die Folgen: Umsatzeinbußen, weil er den Laden schließen muss, oder Mehrkosten für eine Vertretung. Indes: Selbstständige können sich für den Fall einer ernsten Krankheit absichern. Und ihnen stehen dabei mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.
Einmal hü, einmal hott
In den vergangenen Monaten kam es zu einigen Veränderungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Im Zuge der Gesundheitsreform war zunächst zum 1. Januar 2009 der Anspruch auf Krankengeld für Selbstständige, die freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, entfallen – stattdessen empfahl die Bundesregierung dieser Gruppe den Abschluss eines Krankengeld-Wahltarifs. Die Folge: Selbstständige mussten für ihre Absicherung deutlich mehr zahlen als noch 2008, oder sie konnten ganz auf diesen Schutz verzichten.
In den vergangenen Monaten kam es zu einigen Veränderungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Im Zuge der Gesundheitsreform war zunächst zum 1. Januar 2009 der Anspruch auf Krankengeld für Selbstständige, die freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, entfallen – stattdessen empfahl die Bundesregierung dieser Gruppe den Abschluss eines Krankengeld-Wahltarifs. Die Folge: Selbstständige mussten für ihre Absicherung deutlich mehr zahlen als noch 2008, oder sie konnten ganz auf diesen Schutz verzichten.
„Allerdings hatte sich herausgestellt, dass gerade für ältere Versicherte oder chronisch Kranke die privaten Zusatzabsicherungen oft sehr teuer sind und viele gesetzliche Kassen keinen passenden Tarif anbieten“, erklärt Beate Ngee von der Beratungsgesellschaft Fairvendo in Hamburg. Als Folge protestierten die Verbraucherschützer, die Regierung lenkte ein und so gilt seit August eine neue Regelung: Die seit Jahresbeginn abgeschlossenen Wahltarife sind ausgelaufen und Selbstständige können wieder ein gesetzliches Krankengeld beziehen, wenn sie den sogenannten „allgemeinen“ Beitragssatz in Höhe von 14,9 Prozent an ihre Krankenkasse bezahlen.
Allerdings greift diese Absicherung nur ab dem 43. Krankentag; erst nach sechs Wochen bekommen Selbstständige also das gesetzliche Krankengeld. Wer im Krankheitsfall schon früher auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist, kann eine Zusatzversicherung – beispielsweise den Wahltarif Krankengeld oder eine private Krankentagegeld-Versicherung bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) abschließen.