Neue Kunden aus dem Netz
Online-Ausschreibung: Neue Kunden aus dem Netz
Tücken des Angebots
Denn im öffentlichen Dienst gelten strenge Regeln bei der Auftragserteilung. Beachtet man die geforderten Formalitäten nicht, so wird das Angebot erst gar nicht berücksichtigt. Oftmals geht es dabei um Kleinigkeiten, zum Beispiel eine Eigenerklärung zum Unternehmen, die – falls sie nicht mitgeliefert wird – automatisch zum Ausschluss aus dem Angebotsverfahren führt. Dies gilt im Übrigen auch, wenn ein Angebot per Fax statt per Mail abgegeben wird. Ein Ausschlusskriterium ist es aber auch, wenn das Angebot zu spät eingereicht wird. Unternehmen haben dann keine Chance mehr, sich an der Ausschreibung zu beteiligen. „Rund 30 Prozent der Ausschlüsse resultieren allein daraus, dass die geforderten Angebotsunterlagen unvollständig sind“, berichtet Thomas Schwarzer, Geschäftsführer der Medienagentur und Betreiber des Portals IT-Ausschreibung.de.
Denn im öffentlichen Dienst gelten strenge Regeln bei der Auftragserteilung. Beachtet man die geforderten Formalitäten nicht, so wird das Angebot erst gar nicht berücksichtigt. Oftmals geht es dabei um Kleinigkeiten, zum Beispiel eine Eigenerklärung zum Unternehmen, die – falls sie nicht mitgeliefert wird – automatisch zum Ausschluss aus dem Angebotsverfahren führt. Dies gilt im Übrigen auch, wenn ein Angebot per Fax statt per Mail abgegeben wird. Ein Ausschlusskriterium ist es aber auch, wenn das Angebot zu spät eingereicht wird. Unternehmen haben dann keine Chance mehr, sich an der Ausschreibung zu beteiligen. „Rund 30 Prozent der Ausschlüsse resultieren allein daraus, dass die geforderten Angebotsunterlagen unvollständig sind“, berichtet Thomas Schwarzer, Geschäftsführer der Medienagentur und Betreiber des Portals IT-Ausschreibung.de.
Doch nicht nur im öffentlichen Dienst, auch im Privatbereich sollten Systemhäuser genau hinsehen, was der potenzielle Auftraggeber von ihnen fordert. Sind die Bedingungen für den Auftrag unklar, beispielsweise Art und Umfang der gewünschten Dienstleistung, so sollten Anbieter auf jeden Fall noch einmal nachfragen, sonst verpassen sie möglicherweise einen lukrativen Auftrag – oder sie geben ein verbindliches Angebot ab, das sie letztendlich nur dann erfüllen können, wenn sie kräftig draufzahlen.
Das liebe Leid mit dem Preis
Auch die bei der Ausschreibung angegebenen Preisvorstellungen des Auftraggebers sind nicht immer sakrosankt: „Wir kennen zahllose Beispiele, wo der Anbieter sich trotz eines höheren Angebots gegen günstigere Wettbewerber durchgesetzt hat“, berichtet beispielsweise Niels Genzmer, Director Corporate Communications beim Plattform-Betreiber MyHammer. Es lohnt sich also auch bei einer niedrigen Preisvorstellung, mit dem Auftraggeber in Kontakt zu treten und ihn von der Qualitätsarbeit zu einem leistungsgerechten Preis zu überzeugen.
Auch die bei der Ausschreibung angegebenen Preisvorstellungen des Auftraggebers sind nicht immer sakrosankt: „Wir kennen zahllose Beispiele, wo der Anbieter sich trotz eines höheren Angebots gegen günstigere Wettbewerber durchgesetzt hat“, berichtet beispielsweise Niels Genzmer, Director Corporate Communications beim Plattform-Betreiber MyHammer. Es lohnt sich also auch bei einer niedrigen Preisvorstellung, mit dem Auftraggeber in Kontakt zu treten und ihn von der Qualitätsarbeit zu einem leistungsgerechten Preis zu überzeugen.
„Systemhäuser sollten sich nicht auf einen Preiskampf einlassen, den manche Auktionsplattformen mit sich bringen und die Qualität dann nur noch zum zweitrangigen Kriterium machen“, warnt denn auch Mario Kohle, Mitbegründer und Geschäftsführer vom Beko Käuferportal. Denn im Umkehrschluss gilt, und das ist auch den Kunden klar – beziehungsweise sollte es sein: Billige Produkte sind häufig teurer. Das trifft vor allem bei gewerblichen Gütern und Dienstleistungen zu, die langfristig angelegt sind und bei denen eine mäßige Qualität früher oder später zu spüren ist.