Online statt offline
Vorbehalte im B2B-Bereich
Im B2B-Bereich, bei den Geschäftskunden also, ergibt sich ein differenzierteres Bild. Vor allem kleinere Unternehmen haben Vorbehalte: Sie können nämlich den Vorsteuerabzug nur bei qualifiziert signierten Rechnungen geltend machen. Die Signatur soll sicherstellen, dass die elektronische Post auch wirklich vom Empfänger stammt und nicht verändert wurde. Und schließlich müssen alle Daten noch einmal elektronisch gespeichert werden, um im Falle einer Steuerprüfung die Rechtssicherheit der Dokumente nachweisen zu können (siehe Kasten). Viele Unternehmen scheuen deshalb den Aufwand und ziehen dann doch die „alte“ Papierrechnung der „neuen“ elektronischen vor.
E-Billing lohnt sich, wenn …
Wie das Beispiel Webspace-Verkauf zeigt, können sich einfachere E-Billing-Lösungen trotzdem auch für kleine und mittelständische Unternehmen lohnen. E-Billing ist aber auch geeignet für Händler, die Streckengeschäfte nutzen – also kein eigenes Lager haben und die Waren über einen Logistiker versenden, wie es bei vielen Mobilfunkhändlern der Fall ist. Händler mit eigenem Lager hingegen legen in der Regel dem Paket auch gleich eine Rechnung mit dem Lieferschein bei – bei Händlern ohne Lager geschieht dies separat. Wer allerdings glaubt, von einem Tag zum anderen seine traditionelle Rechnungsstellung komplett umstellen zu können, der irrt. „Der Anteil elektronischer Sendungen wird in den nächsten Jahren zwar weiter steigen, der klassische Brief wird allerdings nicht vollends verschwinden“, macht Raimund Schlotmann, Geschäftsführer Itella Deutschland, klar und dämpft allzu große Erwartungen.
Wie das Beispiel Webspace-Verkauf zeigt, können sich einfachere E-Billing-Lösungen trotzdem auch für kleine und mittelständische Unternehmen lohnen. E-Billing ist aber auch geeignet für Händler, die Streckengeschäfte nutzen – also kein eigenes Lager haben und die Waren über einen Logistiker versenden, wie es bei vielen Mobilfunkhändlern der Fall ist. Händler mit eigenem Lager hingegen legen in der Regel dem Paket auch gleich eine Rechnung mit dem Lieferschein bei – bei Händlern ohne Lager geschieht dies separat. Wer allerdings glaubt, von einem Tag zum anderen seine traditionelle Rechnungsstellung komplett umstellen zu können, der irrt. „Der Anteil elektronischer Sendungen wird in den nächsten Jahren zwar weiter steigen, der klassische Brief wird allerdings nicht vollends verschwinden“, macht Raimund Schlotmann, Geschäftsführer Itella Deutschland, klar und dämpft allzu große Erwartungen.
Und noch ein Umstand macht vielen E-Invoice-Dienstleistungen zu schaffen: die unsichere Rechtslage. Denn erst wenn klar ist, welche Konsequenzen das EU-Urteil aus diesem Juli zur Gleichstellung von elektronischer und Papierrechnung hat – ob dadurch beispielsweise die qualifizierte elektronische Signatur weiterhin Pflicht sein wird –, wird der Anteil elektronischer Rechnungen deutlich zunehmen. „Und gerade im B2B-Bereich werden dann elektronische Rechnungen auch von den Kunden gefordert werden, um Rechnungen automatisiert verarbeiten zu können“, prognostiziert Bastian Wetzel, Geschäftsführer der Collmex GmbH.