Karte statt Cash
04.01.2011, 12:30 Uhr
So klappt der elektronische Zahlungsverkehr
Immer mehr Kunden wollen ihre Einkäufe mit EC- oder Kreditkarte bezahlen. Telecom Handel zeigt, was Händler beim elektronischen Zahlungsverkehr beachten müssen - und wie man Kosten deutlich reduzieren kann.
Jedes Mal, wenn Kunden mit EC- oder Kreditkarte zahlen, fallen für den Händler Kosten an, beispielsweise für die Terminals, die Transaktionsübermittlung, die Autorisierung oder die Gutschrift des Betrags auf das eigene Konto. „Dies sind Kosten, die sich in den meisten Fällen erheblich reduzieren lassen“, erklärt Hans-Martin Decker, Partner bei der Unternehmensberatung Expense Reduction Analysts in Köln und München. Die meisten Händler beschäftigen sich allerdings kaum mit dem Thema elektronischer Zahlungsverkehr, „sie haben vor Jahren einen Vertrag abgeschlossen und handeln nach der Maxime ‚Hauptsache, es klappt‘“, so Decker weiter.
Ein Fehler, denn laut einer Studie des Handelsverbandes Deutschland (HDE) lag der Anteil der Kartenzahlungen im deutschen Einzelhandel im vergangenen Jahr bei immerhin 37,5 Prozent (siehe Grafik). Mit steigender Tendenz – immer mehr Kunden möchten mit der Plastikkarte bezahlen. Und wer bei diesem Thema nicht sorgsam auf die Kosten achtet, zahlt am Ende drauf. Preisvergleiche sind indes nicht immer einfach, mal werden Pauschalen abgerechnet, mal jede Leistung einzeln. Telecom Handel hat die wichtigsten Punkte zur Überprüfung zusammengefasst.
EC-Lastschrift oder EC-Cash
Im ersten Schritt sollten Händler überprüfen, ob sie die wichtigsten Karten akzeptieren. Welche dies sind, hängt in erster Linie von den Kunden ab: Kommen zum Beispiel vorwiegend Kunden mit deutschen Karten in den Shop, so reichen Systeme wie EC-Cash oder EC-Lastschrift. Der Unterschied der Systeme: Mit EC-Cash bestätigen Kunden über eine PIN die Zahlung, die Bank wiederum garantiert die Zahlung an den Händler. Bei der EC-Lastschrift, auch ELV (Elektronisches Lastschriftverfahren) genannt, erteilt der Kunde mit seiner Unterschrift die Erlaubnis zur Einzugsermächtigung. Der wichtigste Unterschied für den Händler ist: Kunden können beim ELV-System binnen einer Frist von sechs Wochen ihr Geld zurückfordern. Der Händler muss sich dann darum kümmern, wie er an sein Geld kommt.
Im ersten Schritt sollten Händler überprüfen, ob sie die wichtigsten Karten akzeptieren. Welche dies sind, hängt in erster Linie von den Kunden ab: Kommen zum Beispiel vorwiegend Kunden mit deutschen Karten in den Shop, so reichen Systeme wie EC-Cash oder EC-Lastschrift. Der Unterschied der Systeme: Mit EC-Cash bestätigen Kunden über eine PIN die Zahlung, die Bank wiederum garantiert die Zahlung an den Händler. Bei der EC-Lastschrift, auch ELV (Elektronisches Lastschriftverfahren) genannt, erteilt der Kunde mit seiner Unterschrift die Erlaubnis zur Einzugsermächtigung. Der wichtigste Unterschied für den Händler ist: Kunden können beim ELV-System binnen einer Frist von sechs Wochen ihr Geld zurückfordern. Der Händler muss sich dann darum kümmern, wie er an sein Geld kommt.
„Für den Händler ist deshalb die PIN-Zahlung sicherer, aber auch teurer als das Elektronische Lastschriftverfahren“, erklärt deshalb Ulrich Binnebößel, Experte für Zahlungssysteme beim HDE. Denn pro Verkauf werden beim EC-Cash-System Gebühren fällig, die abhängig vom Umsatz der Transaktion berechnet werden. Händler müssen für jede Transaktion 0,3 Prozent beziehungsweise mindestens acht Cent an Gebühren abführen. Beim EC-Lastschrift-Verfahren wiederum fallen in der Regel Gebühren von 0,2 Prozent des Umsatzes an. Dazu bieten einige Dienstleister noch zusätzlich – gegen Gebühren – eine Absicherung bei Zahlungsausfällen an. Hans-Martin Decker rät kleineren Händlern indes, in ihren Shops das PIN-Verfahren einzusetzen: „Das ist im Vergleich zum Lastschriftverfahren zwar teurer, dennoch sind Händler damit auf der sicheren Seite und müssen sich um Zahlungsausfälle weder Sorgen noch administrativen Zusatzaufwand machen.“
Kreditkarten noch die Ausnahme
Wer in seinem Shop auch Kreditkarten akzeptiert, muss in der Regel tiefer in die Tasche greifen als bei den EC-Karten. Dennoch kann sich die Kreditkartenakzeptanz lohnen, vor allem dann, wenn viele ausländische Kunden in den Shop kommen oder der Händler hochpreisige Produkte verkauft, die Kunden oft lieber mit Kreditkarte bezahlen. HDE-Experte Binnebößel rät, vor der Entscheidung für oder wider Kreditkartenakzeptanz erst einmal zu recherchieren, ob der Wettbewerber diese Zahlungsmöglichkeit auch anbietet: „Ist es in der Region üblich, dass die Mobilfunkfachhändler auch Kreditkartenzahlungen anbieten, dann kann sich ein einzelner Händler diesem Trend oft nur schwer verschließen.“ Hans-Martin Decker widerspricht in diesem Punkt: „Die meisten kleineren Händler können auf die Kreditkarten verzichten, eine EC-Karte hingegen hat ohnehin fast jeder Kunde.“
Die Entscheidung will also gut überlegt sein, denn die anfallenden Gebühren für die Kreditkartenakzeptanz sind im Vergleich zu einer EC-Karte deutlich höher. Auch sie werden in Form eines Abschlags (Disagio) erhoben. Die Höhe des Disagio ist je nach Branche und Transaktionsvolumen des Verkäufers unterschiedlich und üblicherweise von der Kreditkartengesellschaft vorgegeben. Üblich sind drei bis fünf Prozent plus eine fixe Pauschale (0,10 bis 0,25 Euro) pro Transaktion. Laut Decker haben Händler in diesem Bereich durchaus gute Chancen, durch hartes Verhandeln bessere Konditionen zu erhalten. „2,5 Prozent Transaktionsgebühren wären für einen Handyshop mit einem oder mehreren Geschäften ein guter Wert“, erklärt der Experte. Und er gibt Händlern in diesem Punkt noch einen Rat mit auf den Weg: „Oft bieten die Banken ihren Kunden eine eigene Kreditkartenlösung an, nachfragen lohnt sich auf jeden Fall.“
Mit einfachen Mitteln die Kosten senken
Neben den Transaktionskosten, die gerade bei Kreditkarten verhandelbar sind, gibt es indes noch weitere Möglichkeiten, die Kosten zu reduzieren. Dies beginnt bei den Gebühren für die Datenübertragung: Jede Transaktion – ob EC-Cash, EC-Lastschrift oder Kreditkarte – wird dem Betreiber des Kartennetzes elektronisch übermittelt. Dies erfolgt entweder über die Telefonleitung (analog und ISDN) oder über das Internet. Händler sollten deshalb darauf achten, das Terminal an das LAN (Local Area Network) anzuschließen, damit bei der Datenübertragung keine zusätzlichen Telefonkosten anfallen.
Das gilt auch dann, wenn der Shopbetreiber für sein Geschäft eine Telefon-Flat abgeschlossen hat, „denn die Datenübermittlung über die Telefonleitung geschieht meist über eine Sondernummer, die bei einer Flatrate ausgeschlossen ist“, so Decker. Entscheidend ist auch die richtige Wahl des Terminals: Die Hardware muss erstens vom ZKA (Zentraler Kreditausschuss) zugelassen sein. Zweitens sollten Händler darauf achten, dass die Geräte via Update immer auf den aktuellen Stand gebracht werden können. Zudem sollte in der Miete auch ein eventuell notwendiger Austausch enthalten sein. Sonst fallen bei Standardumstellungen erhebliche Kosten für ein neues Terminal an. Vom Kauf eines Terminals rät Decker indes ab – „besser ist es, ein Terminal inklusive Depot-Wartung und Austauschservice zu mieten“. Die Gebühren: Abhängig von Netzbetreiber und Vertrag fallen für die Miete zwischen 18 und 20 Euro pro Monat an.
Auf die Kontoführungsgebühren achten
Ein weiterer – und von vielen Händlern unterschätzter – Kostentreiber ist die eigene Hausbank: Denn bei manchen Banken fallen für jede Transaktion zusätzliche Buchungskosten für den Lastschrifteinzug an. Um dieser Falle zu entkommen, rät Decker deshalb einerseits, das Gebührenmodell der Hausbank zu überprüfen – „das kann ohnehin nie schaden“, schmunzelt er. Andererseits sollten Händler vor Vertragsabschluss mit dem Netzbetreiber prüfen, ob dieser die Transaktionen kumuliert und täglich einen Betrag überweist oder ob jede Zahlung einzeln auf das Konto des Shopbesitzers gebucht wird.
Ein weiterer – und von vielen Händlern unterschätzter – Kostentreiber ist die eigene Hausbank: Denn bei manchen Banken fallen für jede Transaktion zusätzliche Buchungskosten für den Lastschrifteinzug an. Um dieser Falle zu entkommen, rät Decker deshalb einerseits, das Gebührenmodell der Hausbank zu überprüfen – „das kann ohnehin nie schaden“, schmunzelt er. Andererseits sollten Händler vor Vertragsabschluss mit dem Netzbetreiber prüfen, ob dieser die Transaktionen kumuliert und täglich einen Betrag überweist oder ob jede Zahlung einzeln auf das Konto des Shopbesitzers gebucht wird.
„Alles in allem“, so Decker weiter, „verschenken Händler viel Geld beim elektronischen Zahlungsverkehr.“ Eine genaue und regelmäßige Überprüfung der eigenen Lösung lohnt sich deshalb immer. Nach seiner Erfahrung können Shopbetreiber durchschnittlich 20 Prozent und mehr der anfallenden Kosten sparen – bei den sinkenden Margen im Mobilfunkhandel ist dies durchaus ein schlagkräftiges Argument.