So schützen sich Fachhändler vor Betrügern
Schuldlos im Visier der Steuerfahnder
Auf jeden Fall aber versuchen sie, den Ring zu sprengen – und nehmen dabei den kompletten Warenfluss genau unter die Lupe. Dabei kann es vorkommen, dass auch Unternehmen ins Visier der Steuerfahnder kommen, die in gutem Treu und Glauben diese Waren gekauft haben, die sogenannten „Buffer“. Letztendlich haben sie sich nichts zuschulden kommen lassen, die bezahlte Umsatzsteuer ordnungsgemäß mit der eingenommenen verrechnet. Dennoch stehen auf einmal die Steuerfahnder vor der Tür, zeigen einen Durchsuchungsbeschluss vor und verlangen Einsicht in alle Geschäftsunterlagen – der Schock sitzt tief.
Rechtsanwalt Beyer rät in diesem Fall, zuerst einmal von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen und einen Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. „Die Durchsuchung an sich kann in der Regel nicht verhindert werden, wenn ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt“ erklärt der Experte. In den meisten Fällen wird auch bei einem Buffer ein Steuerverfahren eingeleitet, in dem dieser seine Unschuld beweisen muss. „Eine Verurteilung scheidet jedoch mangels Vorsatzes aus, wenn nicht mindestens ein Eventualvorsatz nachweisbar ist“, beruhigt Beyer.
Deutlich dramatischer skizziert hingegen der Braunschweiger Rechtsanwalt Dominik Ossada die Situation: „Gerät ein Buffer in das Visier der Steuerfahnder, so steht seine gesamte Existenz auf dem Spiel.“ Denn zunächst geht die Steuerfahndung anhand der Indizien davon aus, dass der Buffer wissentlich Teil des Karussells ist, und leitet ein Strafverfahren ein.