Beratung
01.02.2011, 13:03 Uhr
Wenig Spielraum bei den Steuern
Interview mit Jens Gewinnus, Referent für Ertragssteuern beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag: So können Firmen in diesem Jahr Steuern sparen.
Wie die Privathaushalte hofften auch Unternehmen für diesem Jahr vergeblich auf Steuerentlastungen durch den Fiskus. Allerdings plant die Bundesregierung einige Erleichterungen für Firmen – und will den bürokratischen Aufwand für Unternehmen reduzieren. Telecom Handel sprach mit Jens Gewinnus, Referent für Ertragssteuern beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), darüber, worauf Firmenchefs in diesem Jahr achten sollten.
Telecom Handel: Trotz des Konjunkturaufschwungs hält der Staat sich mit Steuererleichterungen zurück – zumindest bei den Privathaushalten. Wie sieht es bei den Unternehmen aus, können diese mit einer steuerlichen Entlastung rechnen?
Jens Gewinnus: Nein, Steuersenkungen gibt es auch für Unternehmen nicht. Die Bundesregierung sieht wegen der notwendigen Haushaltskonsolidierung dafür keinen Spielraum. Es sind aber einige Steuervereinfachungen geplant, die Unternehmen ebenfalls entlasten könnten.
Telecom Handel: Indem sie den bürokratischen Aufwand in den Firmen reduzieren?
Gewinnus: Ja genau, das entlastet die Mitarbeiter und verschafft Unternehmen personelle und damit finanzielle Freiräume.
Telecom Handel: Welche Änderungen erwarten Sie?
Gewinnus: Es gibt einige Projekte zum Bürokratieabbau, wie zum Beispiel die elektronische Rechnungsstellung oder auch die Verrechnung von Verlusten über mehrere Jahre, auch über die Grenzen Deutschlands hinaus. Was sie den Unternehmen am Ende wirklich bringen, muss sich noch zeigen, denn die Mehrheit dieser Vorhaben steht noch ganz am Anfang, und konkrete Entscheidungen wird es in den nächsten Monaten kaum geben.
"Wenig Spielraum"
Telecom Handel: Worauf sollten Firmenchefs, die aktuell an den Geschäftsabschlüssen für das vergangene Jahr sitzen, jetzt noch achten?
Gewinnus: Ein wichtiger Punkt ist sicherlich das Auslaufen der degressiven Abschreibung zum Jahreswechsel. Unternehmen können allerdings für Anschaffungen aus dem vergangenen Jahr noch von dem erhöhten Abschreibungssatz profitieren.
Telecom Handel: Und welche Möglichkeiten haben Unternehmen noch, um ihre Ergebnisse zu glätten und damit möglicherweise Steuern zu sparen?
Gewinnus: Es gibt in dieser Beziehung nur wenig Spielraum. Unternehmen, vor allem aus dem Handel, können allerdings häufig die Gewerbesteuer reduzieren, wenn sie ihre Finanzierung umstellen und gemietete oder geleaste Objekte kaufen. Aber ob sich das im Einzelfall lohnt, sollte auf jeden Fall noch einmal vom Steuerberater geprüft werden.
Die wichtigsten Steueränderungen für Unternehmen
1. Die degressive AfA läuft aus
Investitionsgüter, deren Anschaffungswert höher als 410 Euro liegt, können über die Dauer ihrer Nutzung abgeschrieben werden – Stichwort: Absetzung für Abnutzung (AfA). Bislang gab es zwei AfA-Varianten, die degressive und die lineare. Bei der linearen AfA wird beispielsweise ein PC im Wert von 1.000 Euro, der über fünf Jahre abzuschreiben ist, pro Jahr zu 20 Prozent von der Steuer abgesetzt. Bei der degressiven AfA wiederum können im ersten Jahr 25 Prozent des Anschaffungswertes geltend gemacht werden, bei unserem Beispiel wären dies 250 Euro. In den folgenden Jahren können Unternehmen dann jeweils 25 Prozent vom Restwert des PC steuerlich geltend machen. Ab dem Jahr 2011 hat der Gesetzgeber die degressive AfA jedoch ausgesetzt – Unternehmen können diese allerdings noch für Anschaffungen aus dem vergangenen Jahr in Anspruch nehmen. Eine Prüfung lohnt sich.
Investitionsgüter, deren Anschaffungswert höher als 410 Euro liegt, können über die Dauer ihrer Nutzung abgeschrieben werden – Stichwort: Absetzung für Abnutzung (AfA). Bislang gab es zwei AfA-Varianten, die degressive und die lineare. Bei der linearen AfA wird beispielsweise ein PC im Wert von 1.000 Euro, der über fünf Jahre abzuschreiben ist, pro Jahr zu 20 Prozent von der Steuer abgesetzt. Bei der degressiven AfA wiederum können im ersten Jahr 25 Prozent des Anschaffungswertes geltend gemacht werden, bei unserem Beispiel wären dies 250 Euro. In den folgenden Jahren können Unternehmen dann jeweils 25 Prozent vom Restwert des PC steuerlich geltend machen. Ab dem Jahr 2011 hat der Gesetzgeber die degressive AfA jedoch ausgesetzt – Unternehmen können diese allerdings noch für Anschaffungen aus dem vergangenen Jahr in Anspruch nehmen. Eine Prüfung lohnt sich.
2. Digitale Lohnsteuerkarte
Ab dem 1. Januar 2012 sollen die neuen Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in Kraft treten – die papierene Lohnsteuerkarte hat damit ausgedient. Arbeitgeber nutzen im Übergangsjahr 2011 noch die papierene Lohnsteuerkarte aus dem vergangenen Jahr, sie müssen sie deshalb weiter aufbewahren und dürfen sie dem Arbeitnehmer nur vorübergehend zur Änderung von Einträgen überlassen. Mehr Infos für Arbeitgeber über das ELStAM-Verfahren hat das Bundesfinanzministerium im Internet zusammengestellt (www.bundesfinanzministerium.de).
Ab dem 1. Januar 2012 sollen die neuen Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in Kraft treten – die papierene Lohnsteuerkarte hat damit ausgedient. Arbeitgeber nutzen im Übergangsjahr 2011 noch die papierene Lohnsteuerkarte aus dem vergangenen Jahr, sie müssen sie deshalb weiter aufbewahren und dürfen sie dem Arbeitnehmer nur vorübergehend zur Änderung von Einträgen überlassen. Mehr Infos für Arbeitgeber über das ELStAM-Verfahren hat das Bundesfinanzministerium im Internet zusammengestellt (www.bundesfinanzministerium.de).
3. Umsatzsteuererklärungen
Künftig sind Umsatzsteuerjahreserklärungen nur noch elektronisch abzugeben. Ausnahmen gelten nur in Fällen „unbilliger Härte“ und in Absprache mit dem Finanzamt. Umsatzsteuerjahreserklärungen für das Jahr 2010 sind davon allerdings nicht betroffen.
Künftig sind Umsatzsteuerjahreserklärungen nur noch elektronisch abzugeben. Ausnahmen gelten nur in Fällen „unbilliger Härte“ und in Absprache mit dem Finanzamt. Umsatzsteuerjahreserklärungen für das Jahr 2010 sind davon allerdings nicht betroffen.
4. Krankenkassenbeiträge
Im Zuge der Gesundheitsreform steigt der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenkasse. Den Löwenanteil tragen die Arbeitnehmer, der Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent wird im Zuge der Reform dauerhaft festgeschrieben.
Im Zuge der Gesundheitsreform steigt der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenkasse. Den Löwenanteil tragen die Arbeitnehmer, der Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent wird im Zuge der Reform dauerhaft festgeschrieben.