Wenig Spielraum bei den Steuern
Die wichtigsten Steueränderungen für Unternehmen
1. Die degressive AfA läuft aus
Investitionsgüter, deren Anschaffungswert höher als 410 Euro liegt, können über die Dauer ihrer Nutzung abgeschrieben werden – Stichwort: Absetzung für Abnutzung (AfA). Bislang gab es zwei AfA-Varianten, die degressive und die lineare. Bei der linearen AfA wird beispielsweise ein PC im Wert von 1.000 Euro, der über fünf Jahre abzuschreiben ist, pro Jahr zu 20 Prozent von der Steuer abgesetzt. Bei der degressiven AfA wiederum können im ersten Jahr 25 Prozent des Anschaffungswertes geltend gemacht werden, bei unserem Beispiel wären dies 250 Euro. In den folgenden Jahren können Unternehmen dann jeweils 25 Prozent vom Restwert des PC steuerlich geltend machen. Ab dem Jahr 2011 hat der Gesetzgeber die degressive AfA jedoch ausgesetzt – Unternehmen können diese allerdings noch für Anschaffungen aus dem vergangenen Jahr in Anspruch nehmen. Eine Prüfung lohnt sich.
Investitionsgüter, deren Anschaffungswert höher als 410 Euro liegt, können über die Dauer ihrer Nutzung abgeschrieben werden – Stichwort: Absetzung für Abnutzung (AfA). Bislang gab es zwei AfA-Varianten, die degressive und die lineare. Bei der linearen AfA wird beispielsweise ein PC im Wert von 1.000 Euro, der über fünf Jahre abzuschreiben ist, pro Jahr zu 20 Prozent von der Steuer abgesetzt. Bei der degressiven AfA wiederum können im ersten Jahr 25 Prozent des Anschaffungswertes geltend gemacht werden, bei unserem Beispiel wären dies 250 Euro. In den folgenden Jahren können Unternehmen dann jeweils 25 Prozent vom Restwert des PC steuerlich geltend machen. Ab dem Jahr 2011 hat der Gesetzgeber die degressive AfA jedoch ausgesetzt – Unternehmen können diese allerdings noch für Anschaffungen aus dem vergangenen Jahr in Anspruch nehmen. Eine Prüfung lohnt sich.
2. Digitale Lohnsteuerkarte
Ab dem 1. Januar 2012 sollen die neuen Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in Kraft treten – die papierene Lohnsteuerkarte hat damit ausgedient. Arbeitgeber nutzen im Übergangsjahr 2011 noch die papierene Lohnsteuerkarte aus dem vergangenen Jahr, sie müssen sie deshalb weiter aufbewahren und dürfen sie dem Arbeitnehmer nur vorübergehend zur Änderung von Einträgen überlassen. Mehr Infos für Arbeitgeber über das ELStAM-Verfahren hat das Bundesfinanzministerium im Internet zusammengestellt (www.bundesfinanzministerium.de).
Ab dem 1. Januar 2012 sollen die neuen Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in Kraft treten – die papierene Lohnsteuerkarte hat damit ausgedient. Arbeitgeber nutzen im Übergangsjahr 2011 noch die papierene Lohnsteuerkarte aus dem vergangenen Jahr, sie müssen sie deshalb weiter aufbewahren und dürfen sie dem Arbeitnehmer nur vorübergehend zur Änderung von Einträgen überlassen. Mehr Infos für Arbeitgeber über das ELStAM-Verfahren hat das Bundesfinanzministerium im Internet zusammengestellt (www.bundesfinanzministerium.de).
3. Umsatzsteuererklärungen
Künftig sind Umsatzsteuerjahreserklärungen nur noch elektronisch abzugeben. Ausnahmen gelten nur in Fällen „unbilliger Härte“ und in Absprache mit dem Finanzamt. Umsatzsteuerjahreserklärungen für das Jahr 2010 sind davon allerdings nicht betroffen.
Künftig sind Umsatzsteuerjahreserklärungen nur noch elektronisch abzugeben. Ausnahmen gelten nur in Fällen „unbilliger Härte“ und in Absprache mit dem Finanzamt. Umsatzsteuerjahreserklärungen für das Jahr 2010 sind davon allerdings nicht betroffen.
4. Krankenkassenbeiträge
Im Zuge der Gesundheitsreform steigt der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenkasse. Den Löwenanteil tragen die Arbeitnehmer, der Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent wird im Zuge der Reform dauerhaft festgeschrieben.
Im Zuge der Gesundheitsreform steigt der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenkasse. Den Löwenanteil tragen die Arbeitnehmer, der Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent wird im Zuge der Reform dauerhaft festgeschrieben.