Corona-Pandemie
20.12.2021, 09:08 Uhr
Weihnachtsgeschäft enttäuscht: ein Drittel weniger Umsatz
"Wir können es in die Tonne hauen": Das miese Weihnachtsgeschäft frustriert die Einzelhändler in Deutschland. Viele finden: Ohne ein Ende der Zugangsbeschränkungen werde es nicht besser.
Für den deutschen Einzelhandel mit Ladengeschäften ist das Weihnachtsgeschäft bislang schlecht gelaufen. Daran ändert auch nichts, dass am letzten Samstag vor Heiligabend etwas mehr Besucher in die Einkaufsstraßen strömten.
Jene Händler, die nur Geimpfte und Genese (2G) hineinlassen dürfen, rechnen mit einem Drittel weniger Umsatz als im Vergleichszeitraum 2019 vor der Corona-Pandemie. Das ergab eine Trendumfrage des Handelsverbands Deutschland (HDE) bei 1000 Unternehmen. Im Advent 2020 hatte ein Lockdown ab 16. Dezember den Geschenkekauf im stationären Handel abgewürgt.
„Das diesjährige Weihnachtsgeschäft ist eine herbe Enttäuschung für viele Händlerinnen und Händler. 2G setzt ihnen seit Wochen zu, und das in der für gewöhnlich umsatzstärksten Zeit des Jahres“, fasste HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth die Branchenlage zusammen. Viele Händler stünden erneut am Rand ihrer Existenz, etwa die Hälfte von ihnen sieht sich laut Umfrage vom Aus bedroht, wenn der Zugang zu ihren Filialen weiterhin beschränkt werde. Gut läuft es dagegen im Online-Handel, zudem sind Lebensmittelmärkte und Drogerien nicht betroffen vom Zugangsverbot für Ungeimpfte.
Wieder mehr Kunden in Niedersachsen
Der HDE forderte abermals eine Abkehr von der 2G-Corona-Regel. „Unverhältnismäßige Zutrittsbeschränkungen darf es nicht länger geben“, verlangte Genth. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht habe gerade erst bestätigt, dass 2G im Handel unverhältnismäßig sei und keinen wirksamen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leiste. „An diesen Regelungen in anderen Bundesländern festzuhalten, ist inakzeptabel. Es braucht eine bundesweit einheitliche und verhältnismäßige Lösung“, fügte der HDE-Geschäftsführer hinzu.
In Niedersachsen machte sich die geänderte Regel am Samstag offenkundig bemerkbar. „Wir hatten eine deutlich verstärkte Kundenfrequenz in den größeren Städten“, sagte Mark Alexander Krack, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Niedersachsen-Bremen, am Sonntag. Allerdings liege der Umsatz noch 25 bis 28 Prozent unter dem Wert vom vierten Adventssamstag 2019. Die Menschen seien mit klaren Kaufwünschen gekommen und hätten häufig größere Summen ausgegeben. Positive Rückmeldungen gab es nach Worten von Krack unter anderem aus Hannover, Braunschweig, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück und Emden.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte am Donnerstag die 2G-Regel für den Einzelhandel gekippt, die in Niedersachsen erst fünf Tage zuvor in Kraft getreten war. In Nachbarländern dürfen dagegen nur Geimpfte und Genesene in viele Geschäfte. Ab Dienstag soll in Niedersachsen eine FFP2-Maskenpflicht im gesamten Einzelhandel gelten. Das kündigte die Landesregierung am Samstag als Reaktion auf die Gerichtsentscheidung an. Eine medizinische Maske reicht dann nicht mehr.
2G wird in Berlin und Brandenburg geprüft
In vielen Einkaufsstraßen in Deutschland war am Samstag etwas mehr los als an den vorherigen Wochenenden. Unterm Strich zeigte sich der Handel aber in allen Regionen unzufrieden. „Das Weihnachtsgeschäft ist gelaufen, wir können es in die Tonne hauen, es gibt für uns keine Bescherung in diesem Jahr“, sagte der Sprecher des Handelsverbands Bayern, Bernd Ohlmann, am Sonntag. „Auch dieser Samstag hat wie befürchtet keinen Durchbruch gebracht.“
In Sachsen sprach der Verband von einer „einzigen Enttäuschung und Katastrophe“. Frustriert ist auch der Handel in Berlin und Brandenburg: „Die 2G-Regelung lässt die Frequenzen sinken“, sagte Günter Päts, Vize-Hauptgeschäftsführer des regionalen Handelsverbands. Daran habe sich auch am vierten Adventssamstag nichts geändert.
In Berlin läuft gegen die 2G-Regel eine Klage. Das Verwaltungsgericht bestätigte das Eilverfahren am Wochenende und kündigte für kommende Woche eine Entscheidung an. In Brandenburg will der Handel nach Angaben des Verbands nächste Woche vor Gericht ziehen.