Abmahnmissbrauch bedroht Existenz der Online-Händler
Die häufigsten Abmahngründe
Fast ein Viertel (23 Prozent) aller Abmahnungen lagen Verstöße gegen das Widerrufsrecht zugrunde. Das entspricht sechs Prozent mehr als im Vorjahr. Hier zeigt sich, dass viele Händler noch einen enormen Nachholbedarf haben, vor allem wenn es um die Details in den Widerrufsbelehrungen geht. Denn oft sind diese unvollständig oder veraltet, eine Telefonnummer fehlt oder ist nur kostenpflichtig erreichbar, ein Muster-Widerrufsformular ist nicht vorhanden oder fehlerhaft.
"Dies zeigt, dass die Komplexität der Vorschriften im Online-Handel trotz Musterformulierungen des Gesetzgebers immer noch zu hoch ist. Es ist angebracht, insbesondere die zahlreichen Informationspflichten auf den Prüfstand zu stellen", so Föhlisch.
Einige Ergebnisse der Studie hat Trusted Shops in einer Infografik zusammengetragen:
Methode
An der Studie "Abmahnungen im Online-Handel" von Trusted Shops nahmen 1.530 Online-Händler im Zeitraum vom 8. September bis zum 17. Oktober 2017 teil.