Jahressteuergesetz 2018 04.07.2018, 09:28 Uhr

BVOH warnt: Bundesregierung schaltet Online-Handel ab

Mit dem geplanten "Jahressteuergesetz 2018" soll die Steuergesetzgebung so geändert werden, dass Online-Marktplätze unter bestimmten Umständen in die Haftung für in Deutschland entstandene und nicht abgeführte Umsatzsteuer genommen werden. Höchst bedenklich, meint der Bundesverband Online-Handel (BVOH).
Die Finanzämter könnten in der Jahresabschlussphase von Online-Händlern überrannt werden
(Quelle: Fotolia.com/bilderbox)
Mit dem "Jahressteuergesetz 2018" sollen noch in diesem Jahr "fachlich gebotene und zwingend notwendige" Rechtsänderungen im Steuerrecht erfolgen. Dieses neue Gesetz - aktuell läuft noch das Anhörungsverfahren - würde auch den Online-Handel betreffen. Denn die Steuergesetzgebung soll so geändert werden, dass Online-Marktplätze unter bestimmten Umständen in die Haftung für in Deutschland entstandene und nicht abgeführte Umsatzsteuer genommen werden. Zusätzlich müssten die Marktplatz-Betreiber über sie abgewickelte Transaktionen nach bestimmten Kriterien aufzeichnen und auf Anfrage an die Finanzbehörden übermitteln. Für den Bundesverband Online-Handel (BVOH) ein Fiasko.
Denn: Um sich selbst zu schützen, würden die Marktplätze Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes von jedem Händler verlangen. Diese Bescheinigungen aber können die Finanzämter erst nach dem geplanten Inkrafttreten des Gesetzes im Spätherbst ausfertigen. Das nun wiederum bedeutet laut BVOH: "Weit mehr als 200.000 Online-Händler werden die Finanzämter in der geschäftlich heißesten Jahreszeit überrennen, und das wird die Behörden in der Jahresabschlussphase gewaltig überfordern."

"Erinnert an die Steuerpächter zu Zeiten des Absolutismus"

Um kein Risiko in Milliardenhöhe durch zu verauslagende Umsatzsteuerzahlungen einzugehen, müssten alle Marktplätze die Händler von ihren Plattformen verbannen, die noch keine Bescheinigung vorlegen können. Für den BVOH schaltet die Bundesregierung damit gewissermaßen den Online-Handel pünktlich zum wichtigen Nach-Weihnachtsgeschäft ab.
"Die Bundesregierung schießt wieder einmal mit den sprichwörtlichen Kanonen auf Spatzen. Höchst bedenklich ist, dass die Finanzämter hoheitliche Aufgabe an Dritte weitergeben wollen - das erinnert doch sehr an die Steuerpächter zu Zeiten des Absolutismus. Es kann nicht sein, dass - weil die Bundesregierung eine eigene Regelung anscheinend nicht alleine zustande bekommt - wieder einmal abertausende nichtbetroffene KMU-Unternehmer mit bürokratischen Hürden und Risiken belegt werden, die mit dem eigentlichen Problemfall nichts zu tun haben", sagt Oliver Prothmann, Präsident des BVOH.

"Eine unverhältnismäßige Auflage der Regierung"

Der BVOH lehnt die Lösung der Bundesregierung, das Problem über die Verantwortung der Marktplätze zu lösen, ab. "Außer Frage steht jedoch, dass die Betreiber von Marktplätzen die Händler stärker und genauer prüfen sowie relevante Angaben wie Steuernummern einfordern müssen", sagt Prothmann.
Dass nun kleinere Marktplätze wie Makerist.de oder auch alle lokalen Marktplätze von diesem neuen Gesetz in Mithaftung genommen werden, sei eine unverhältnismäßige Auflage der Regierung, die so nicht hinnehmbar sei. "Nicht zuletzt wird es für neue Marktplätze deutlich schwieriger, Händler zu finden, weil nun vor jeder Marktplatz-Registrierung erst die Unbedenklichkeitsbescheinigung besorgt werden muss. Damit beendet die Bundesregierung die Entstehung neuer Geschäftsmodelle und Start-ups", so der BVOH.
Das neue Gesetz würde gesetzeskonforme Online-Händler für die Steuersünden einiger ausländischer Anbieter in Haftung nehmen "- so sinnvoll eine Reglementierung dieser Steuersünder auch sein mag. Hier müssen bessere Wege gefunden werden", betont Prothmann.
Auf der anderen Seite löse man nicht das Problem auf Marktplätzen wie Wish.com oder aliexpress. Solange diese Marktplätze keinen Sitz in Deutschland haben, kann das Finanzministerium mit diesem Gesetz auch keine Steuern eintreiben.
Der BVOH fordert nun folgende Vorgehensweise:
Quelle: BVOH




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