Mindestlohn, Roaming & Co: Das alles ändert sich im neuen Jahr
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Leiharbeit und Werkverträge
2017 treten Änderungen beim Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft. Diese sehen unter anderem vor, dass ein Arbeitnehmer nach eineinhalb Jahren fest eingestellt werden muss; es sei denn, er wird durch einen anderen Mitarbeiter ersetzt. Nach neun Monaten sollen Leiharbeitnehmer den gleichen Lohn erhalten wie die Stammarbeitnehmer.
2017 treten Änderungen beim Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft. Diese sehen unter anderem vor, dass ein Arbeitnehmer nach eineinhalb Jahren fest eingestellt werden muss; es sei denn, er wird durch einen anderen Mitarbeiter ersetzt. Nach neun Monaten sollen Leiharbeitnehmer den gleichen Lohn erhalten wie die Stammarbeitnehmer.