Consumer Communications 14.12.2016, 09:30 Uhr

Mindestlohn, Roaming & Co: Das alles ändert sich im neuen Jahr

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Leiharbeit und Werkverträge
2017 treten Änderungen beim Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft. Diese sehen unter anderem vor, dass ein Arbeitnehmer nach eineinhalb Jahren fest eingestellt werden muss; es sei denn, er wird durch einen anderen Mitarbeiter ersetzt. Nach neun Monaten sollen Leiharbeitnehmer den gleichen Lohn erhalten wie die Stammarbeitnehmer.