Das sagt der Handel zum Aus für 24-Monats-Verträge
Quelle:
Seger
"Ich gehe mit dem Ministerium mit. Grundlegend ist für den Verbraucher aus aktueller Sicht die Vertragssituation nicht zufriedenstellend, auch für uns als Händler. Warum bedarf es z.B. im heutigen Zeitalter einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, wenn auch 4 Wochen oder gar ein Tag ausreichend wären? Die Kündigungsfrist spricht das Ministerium nämlich nicht direkt an, dabei ist diese nämlich für den Verbraucher genauso eine Fessel. Eine Verlängerung um weitere 12 Monate ist eben auch nicht mehr zeitgemäß, 3 Monate sind vollkommen ausreichend. Vor allem im Digitalisierungszeitalter. Der Bedarf und auch das damit zugrundeliegende Nutzerverhalten verändert sich so rasant. Beispiel: Ein Kunde XY hat im Jahr 2017 einen Tarif mit 700 MB abgeschlossen und ist noch gebunden. Er darf seinen Tarif bei Anbieter XY noch nicht verändern, weil die Bindefristen es vorsehen. Der Nutzer verbraucht aber im Jahr 2019 weit mehr Daten. Wie man schon an so einen Beispiel sieht, sind die Laufzeiten viel zu hoch."
K. Seger, Aetka Shop Chemnitz