Teilnehmeranschlussleitung 18.04.2019, 13:00 Uhr

Breko kritisiert Entgeltvorschlag der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur will die Entgelte für den Zugang der Telekom-Wettbewerber zur Teilnehmeranschlussleitung erhöhen - die Pläne stoßen auf Widerstand des Breko.
Breko-Geschäftsführer Stephan Albers
(Quelle: Breko)
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ihren Entgeltvorschlag für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sogenannte „letzte Meile“, veröffentlicht. In dem Entscheidungsentwurf ist vorgesehen, dass die Telekom ab dem 1. Juli 2019 höhere Entgelte für den Zugang der Wettbewerber zur TAL erhalten soll.
Konkret soll in Zukunft der Preis für den Zugang am Kabelverzweiger (KVz) von derzeit 6,77 Euro auf 7,05 Euro erhöht werden, der Zugang am Hauptverteiler (HVt) um zehn Prozent von bisher 10,02 Euro auf 11,19 Euro. Als Gründe für die Erhöhung nennt die Behörde in ihrem Entwurf unter anderem die „signifikante Zunahme der Tiefbaupreise“, den Anstieg der Kupferpreise und die Entwicklung der Preise für die Vergabe an Auftragnehmer.
Nun hat sich der Branchenverband Breko zu den Plänen geäußert - und kritisiert diese wenig überraschend heftig. „Das Absurde daran ist, dass die Telekom seit Jahren keinen Meter Kupferkabel mehr verlegt und keine einzige Tiefbaumaßnahme zur Verlegung von Kupferleitungen mehr veranlasst haben dürfte“, so Breko-Geschäftsführer Stephan Albers. „Dennoch stellt die Bundesnetzagentur die Telekom in ihren Genehmigungsentscheidungen so, als wenn sie das Kupfernetz jedes Mal wieder neu errichten würde - und das zu Lasten der Wettbewerber.“
Für den Netzinfrastrukturwechsel hin zur Glasfaser sieht der Breko-Geschäftsführer in dem Entwurf einen herben Dämpfer: „Die Bundesnetzagentur sollte sich überlegen, ob sie im Glasfaserzeitalter die richtigen Ausbauanreize setzt“ mahnt Albers an. „Solange die Telekom jede ihrer vollständig abgeschriebenen Kupferleitungen von den Wettbewerbern mit über 11 beziehungsweise 7 Euro entgolten bekommt, hat sie wenig Anreize, in reine Glasfasernetze zu investieren. Umgekehrt werden durch solche Entscheidungen den investitionswilligen Unternehmen wichtige Finanzmittel für den Glasfaserausbau entzogen.“




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