Entwurf 29.05.2019, 14:54 Uhr

Netzagentur für Regulierung „light“ bei Glasfasernetzen

Bundesnetzagentur-Chef Homann hat beim Glasfasernetz eine weniger restriktive Regulierung in Aussicht gestellt. Voraussetzung: Es müsse ein diskriminierungsfreier Zugang von Wettbewerbern gewährleistet sein.
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur
(Quelle: Laurence Chaperon)
Die Bundesnetzagentur will Investitionen in das Glasfasernetz in Deutschland erleichtern. Das soll eine im Vergleich zum Kupferkabel abgespeckte Regulierung ermöglichen. "Wenn der diskriminierungsfreie Zugang von Wettbewerbern gewährleistet ist, können wir uns auf eine Regulierung ‚light‘ beschränken", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. Die Behörde veröffentlichte nun den Entwurf ihrer Untersuchung des Markts bei der sogenannten letzten Meile, also dem relativ teuren letzten Kabelabschnitt bis zum Kunden. Zu dem Entwurf können sich jetzt die Marktteilnehmer äußern.
Die Regulierung des bestehenden Kupfernetzes der Deutschen Telekom sei nicht auf neu zu bauende Glasfasernetze übertragbar, betonte die Netzagentur. Beim Kupferkabel legt sie unter anderem fest, wie viel die Telekom verlangen darf, wenn sie ihren Wettbewerbern Leitungen zur Verfügung stellt. Für das Glasfasernetz will die Behörde die Regeln "auf das absolut erforderliche Mindestmaß" beschränken. Damit solle es für die Unternehmen attraktiver werden, "Kooperationen einzugehen oder eigene Preismodelle zu verhandeln". Die Netzagentur verspricht sich davon, "dass die Potenziale privatwirtschaftlicher Investitionen ausgeschöpft werden können".
Die Marktmacht der Telekom wird nach Einschätzung der Netzagentur nicht durch die Kabelnetzbetreiber eingeschränkt. Diese hätten zwar ihre Position auf dem Endkundenmarkt deutlich verbessern können. Allerdings lägen nur etwa zwei Drittel der Haushalte in dem von ihrem Netz abgedeckten Gebiet. Daran würde auch eine Fusion von Vodafone mit Unitymedia in Deutschland nichts ändern, hieß es. Die EU-Kommission prüft derzeit das Vorhaben.




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