29.01.2010, 14:17 Uhr

500.000 Euro Strafe wegen unerlaubter Telefonwerbung

Die Bundesnetzagentur geht gegen mehrere Unternehmen und Call-Center wegen des Verbots von Telefonwerbung sowie der Missachtung der Rufnummernanzeigepflicht vor.
Nach dem Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) am 4. August 2009 geht die Regulierungsbehörde nun rigoros gegen Verstöße vor. In insgesamt neun Verfahren wurden Bußgelder in Höhe von einer halben Million Euro verhängt. Die betroffenen Unternehmen hatten unerlaubte telefonische Werbeaktionen ohne die ausdrückliche Einwilligung der Angerufenen durchgeführt oder Call-Center mit der Durchführung der Werbeanrufe beauftragt. Bußgeldrelevant war in einigen Fällen auch die Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen.
Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, wundert sich über das Verhalten der betroffenen Firmen: "Das ersichtliche Desinteresse einiger Unternehmen am seit langem gesetzlich bestehenden Verbot unerlaubter Telefonwerbung ist nicht akzeptabel. Wettbewerbsvorteile auf Basis telefonischer Belästigung können Verbrauchern nicht zugemutet werden. Wir setzen mit diesen Bußgeldern ein deutliches Signal, dass wir Rechtsbruch nicht tolerieren.?




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