Vorerst keine Auktion
13.05.2024, 14:06 Uhr
Bundesnetzagentur verlängert die bestehenden Mobilfunklizenzen
Wenn Anfang 2026 wichtige Mobilfunkfrequenzen frei werden, sollen diese nicht versteigert werden, sondern die Nutzung durch die drei etablierten Netzbetreiber um weitere fünf Jahre verlängert werden.
Mit Spannung haben die Mobilfunknetzbetreiber und ihre Konkurrenten die Entscheidung der Bundesnetzagentur zur anstehenden Frequenzvergabe erwartet. Jetzt hat der Präsident der Behörde, Klaus Müller, den entsprechenden Konsultationsentwurf veröffentlicht.
Die Nutzungsrechte auf den Frequenzen 800, 1.800 und 2.600 MHz, die aktuell vor allem für 4G (LTE) verwendet werden und Ende 2025 auslaufen, sollen demnach zunächst nicht neu ausgeschrieben werden. Stattdessen dürfen die drei etablierten Netzbetreiber Telekom, Vodafone und O2 Telefónica diese für weitere fünf Jahre nutzen. Das Frequenzspektrum soll zu einem späteren Zeitpunkt zusammen mit den 2033 auslaufenden Nutzungsrechten aus den Bereichen 700 MHz, 900 MHz, 1.500 MHz und 1.800 MHz für den Mobilfunk zur Verfügung gestellt werden. Mit welchem Verfahren die Frequenzen dann vergeben werden sollen, ließ die BNetzA aber noch offen - wahrscheinlich ist eine erneute Auktion im Jahr 2028.
Im Gegenzug für die Verlängerung soll das Trio den Ausbau im ländlichen Raum forcieren und entlang der Verkehrswege eine lückenlose Versorgung mit breitbandigem Mobilfunk gewährleisten. Das sind die neuen Forderungen für die Abdeckung: ab 2030 99,5 Prozent der Fläche mit 50 MBit/s, ab 2029 in jedem Bundesland 99 Prozent der Haushalte in Gemeinden im ländlichen Raum mit 100 MBit/s, ab 2029 alle Bundesstraßen mit 100
Mbit/s, ab 2029 alle Landes- und Staatsstraßen sowie Binnenwasserstraßen mit 50 MBit/s und ab 2030 Kreisstraßen mit 50 MBit/s. Bisher reichte es zudem aus, wenn nur einer der drei Carrier eines dieser Gebiete abdeckte, jetzt gilt die Anforderung überall für alle Drei, was eine deutliche Verbesserung für die Kunden bringen dürfte.
Mbit/s, ab 2029 alle Landes- und Staatsstraßen sowie Binnenwasserstraßen mit 50 MBit/s und ab 2030 Kreisstraßen mit 50 MBit/s. Bisher reichte es zudem aus, wenn nur einer der drei Carrier eines dieser Gebiete abdeckte, jetzt gilt die Anforderung überall für alle Drei, was eine deutliche Verbesserung für die Kunden bringen dürfte.
Außerdem gibt es eine besondere Regelung für den vierten Netzbetreiber 1&1, der eine neue Ausschreibung der Frequenzen gefordert hatte. Die drei Netzbetreiber sollen dem Newcomer stattdessen die kooperative Mitnutzung von Frequenzen unterhalb von 1 GHz gewähren. Zudem erwägt die BNetzA, zu Gunsten des vierten Netzbetreibers ein Verhandlungsgebot zu National Roaming zu erlassen und diesen Zugang ab 2026 gegebenenfalls auch anzuordnen. Für Dienstanbieter und MVNOs soll es ein Verhandlungsgebot, aber keine weiter gehende Diensteanbieterverpflichtung geben. Diese hatte unter anderem der Breko-Verband im Sinne seiner Mitglieder ohne eigenes Mobilfunknetz gefordert.