Ende des Android-Kartellverfahrens in Sicht
Streitpunkt: Vorinstallierte Google-Dienste auf Android-Geräten
Die Kommission stört sich unter anderem daran, dass Hersteller von Android-Geräten mit integrierten Diensten des Konzerns auch die Google-Suche und den Web-Browser Google Chrome vorinstallieren müssen. Außerdem sieht sie ein Problem darin, dass Anbieter von Smartphones mit Google-Diensten daran gehindert werden, gleichzeitig auch Geräte mit abgewandelten Android-Versionen zu verkaufen.
Die Wettbewerbshüter kritisieren auch, dass der Konzern Herstellern und Mobilfunk-Betreibern über Vereinbarungen zum Teilen von Werbeerlösen einen finanziellen Anreiz dafür biete, dass sie ausschließlich die Google-Suche auf den Geräten vorinstallieren. Google kontert, kein Hersteller werde gezwungen, Apps des Konzerns auf seine Geräte zu laden, und die vorinstallierten Dienste könnten auch mühelos durch andere ersetzt werden.
Die EU-Kommission und Google wollten dem Zeitungsbericht zufolge die Informationen vor einem baldigen Ende des Android-Verfahrens nicht kommentieren.
Die Wettbewerbshüter kritisieren auch, dass der Konzern Herstellern und Mobilfunk-Betreibern über Vereinbarungen zum Teilen von Werbeerlösen einen finanziellen Anreiz dafür biete, dass sie ausschließlich die Google-Suche auf den Geräten vorinstallieren. Google kontert, kein Hersteller werde gezwungen, Apps des Konzerns auf seine Geräte zu laden, und die vorinstallierten Dienste könnten auch mühelos durch andere ersetzt werden.
Die EU-Kommission und Google wollten dem Zeitungsbericht zufolge die Informationen vor einem baldigen Ende des Android-Verfahrens nicht kommentieren.