Infektionsketten erkennen
22.04.2020, 13:00 Uhr
Bundesregierung prüft drei Modelle für Corona-Warn-App
Eine Corona-Warn-App soll dabei helfen, Infektionsketten zu erkennen. Die Bundesregierung prüft aktuell nicht nur das Konzept PEPP-PT, sondern auch zwei weitere Lösungen. Die Digitalverbände fordern nun ein Ende der Debatte und rasche Entscheidungen.
Die Bundesregierung hat für die geplante Corona-Warn-App drei unterschiedliche technische Konzepte in der näheren Auswahl. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine schriftliche Anfrage der Bundestagsabgeordneten Anke Domscheit-Berg (Linke) hervor.
Danach "betrachtet und bewertet" die Regierung nicht nur das Konzept des Projekts Pepp-PT (Pan-European Privacy-Preserving Proximity Tracing), sondern auch den rivalisierenden Ansatz DP-3T (Decentralized Privacy Preserving Proximity Tracing) sowie die in Österreich eingesetzte Lösung der Accenture GmbH.
Debatte um Datenschutz bei PEPP-PT-Projekt
Bei einem ersten Test eines Konzeptes für eine Corona-Warn-App mit Hilfe der Bundeswehr hatte die Bundesregierung noch auf das PEPP-PT-Konzept gesetzt, das von 130 europäischen Wissenschaftlern erarbeitet worden war, darunter auch Forscher des Robert Koch-Instituts. In einer heftig geführten Debatte um ein geeignetes Datenschutzkonzept war das PEPP-PT-Projekt allerdings in den vergangenen Tagen in die Kritik geraten. Rund 300 Experten unterzeichneten einen offenen Brief, in dem sie vor der Gefahr von Überwachung und Missbrauch bei einer zentralisierten Speicherung von Daten warnten. Sie unterstützen mehrheitlich das DP-3T-Konzept, das auch von der TCN Coalition befürwortet wird. Die TCN Coalition war aus mehreren Projekten des Hackathons der Bundesregierung #WirVsVirus hervorgegangen.
Die Bundesregierung betonte in der Antwort auf die Anfrage, sie ziehe ausschließlich eine Nutzung der Corona-Tracking-App auf freiwilliger Basis in Betracht. Modelle und digitale Anwendungen müssten den Vorgaben des Datenschutzrechts entsprechen, bei denen die Datenverarbeitung auf Basis einer Einwilligung erfolge. Es dürften auch keine Standortdaten erhoben werden. Außerdem müssten höchstmögliche IT-Sicherheitsstandards eingehalten werden, die Information der betroffenen Personen anonym erfolgen. Weiterhin solle das Modell anwenderfreundlich konzipiert und technisch geeignet sein, eine epidemiologisch nachvollziehbare Kontaktverfolgung zu ermöglichen.