Telekom-Tarif "StreamOn" in Teilen unzulässig
Telekom muss Mängel beseitigen
Die Telekom Deutschland muss nun innerhalb von zwei Wochen reagieren und die von der Bundesnetzagentur identifizierten Mängel beseitigen. Nach dem Paragraf 126 Telekommunikationsgesetz kann die Bundesnetzagentur bestimmte Dienste untersagen und zur Durchsetzung auch hohe Strafgelder verhängen.
Die Telekom will nun prüfen, wie man "mit der Rechtsauffassung und den Forderungen der Bundesnetzagentur umgehen" werde. "Wir begrüßen, dass die Bundesnetzagentur Zero-Rating grundsätzlich nicht in Frage stellt", erklärte das Unternehmen. Die Telekom stehe für das offene und freie Internet. Und weiter: "Bei StreamOn ist entscheidend: Jeder Anbieter von Musik- oder Videostreaming kann bei uns unproblematisch Partner werden und die Partner müssen uns auch nicht bezahlen. Es gibt keine Diskriminierung." StreamOn sei attraktiv für Verbraucher und für die Anbieter von Streamingdiensten.
Neben der Telekom ist auch Vodafone seit Ende September mit einem solchen Tarif auf dem Markt. Die Bundesnetzagentur hat hier ebenfalls eine Prüfung angekündigt.
Die Grünen im Bundestag kritisierten die Grundsatz-Entscheidung, das "Zero-Rating" nicht grundsätzlich zu untersagen. "Wir hätten uns eine insgesamt sehr viel deutlichere Entscheidung des Beirats der Agentur gewünscht", erklärte der netzpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Konstantin von Notz. Es handele sich "bei dem gesamten Angebot der Telekom um einen klaren Verstoß gegen das Prinzip der Netzneutralität". Die Bevorzugung weniger Partnerdienste, die sich nur wenige große Anbieter leisten könnten, gehe direkt zu Lasten von Mitbewerbern, der Wettbewerbsvielfalt und der Verbraucher.