Gerichtsurteil 01.10.2024, 14:06 Uhr

Drillisch darf Ersatz-SIM nicht extra berechnen

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einer Klage von Verbraucherschützern gegen Drillisch stattgegeben. Dabei ging es um die Pauschalgebühr beim Tausch einer SIM-Karte.
(Quelle: Mikhail Artamonov / Shutterstock)
Zusätzliche Gebühren, die Endkunden auf den ersten Blick nicht sofort auffallen, sind bei Verträgen für Festnetz und Mobilfunk selten geworden. Der Anbieter Drillisch, der zum United-Internet-Komzern gehört, fiel hier in der Vergangenheit immer mal wieder negativ auf. Jetzt hat die Drillisch Online GmbH vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main einen Prozess verloren, den der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) angeregt hatte.
Dabei ging um die Gebühr von 14,95 Euro, die Drillisch und seine vielen Marken den Kunden pauschal und ohne Ausnahmen für eine Ersatz-SIM-Karte berechnete. In einer weiteren Klausel behielt sich das Unternehmen vor, SIM-Karten aus technischen oder betrieblichen Gründen gegen Ersatzkarten auszutauschen.
Das Gericht folgte der Auffassung des vzbv, dass Kunden durch die Preisklausel unangemessen benachteiligt würden. Nach dem Wortlaut müssten diese das Entgelt selbst dann entrichten, wenn die erhaltene SIM-Karte nicht funktioniert und sie deshalb eine Ersatzkarte nachbestellen. Auch wenn das Unternehmen selbst die Karte aus technischen oder betrieblichen Gründen austauschen lasse, könne das Entgelt aufgrund der umfassenden Formulierung der Klausel anfallen. Damit wälze der Anbieter den Aufwand zur Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen unzulässig auf seine Vertragspartner ab, so das Gericht.
Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits hat das OLG Frankfurt die Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen.




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