EuGH muss Regeln für Datenexporte nicht umkrempeln

Gericht ist nicht an Gutachten gebunden

Das Gericht ist nicht an die Schlussfolgerungen seiner Generalanwälte gebunden, folgt ihnen aber in den meisten Fällen. Das Verfahren war vom österreichischen Datenschutz-Aktivisten Max Schrems angestoßen worden, auf dessen Betreiben schon die "Safe-Harbor"-Regelung gefallen war.
Der EU-US-Datenschutzschild war im Sommer 2016 in Kraft getreten und legt Standards für den Umgang mit europäischen Informationen in den USA fest. Es legt auch Voraussetzungen für die Weiterleitung von Daten aus den USA in andere Staaten fest. Die Vorgängerregelung "Safe Harbor" war vom EuGH gekippt worden, weil sie die Daten europäischer Bürger nicht ausreichend vor dem Zugriff von US-Behörden geschützt habe. Für diese Einschätzung spielten auch die Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden zur ausufernden Internet-Überwachung durch US-Geheimdienste eine wichtige Rolle. Aus Sicht von Schrems reichen auch die Regelungen im Datenschutzschild nicht aus.
Der Datenschützer wartet nun darauf, ob der EuGH in seinem Urteil eventuell doch noch auch den Datenschutzschild überprüft. Facebook betonte die Wichtigkeit der Standardvertragsklauseln und begrüßte das Gutachten.



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