Jugendschutzgesetz soll auch für Facebook und Co. gelten

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Das seit einem Jahr wirksame Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) habe rechtsextreme Akteure veranlasst, alternative Plattformen zu suchen, erklärte jugendschutz.net. Das NetzDG sei ein Anfang, sagte Giffey. Nun müsse überlegt werden, welche Nachbesserungen sinnvoll seien.
Die Mitarbeiter von jugendschutz.net erfassten im vergangenen Jahr 37 500 Hinweise auf Darstellungen sexueller Ausbeutung Minderjähriger, rund neun Mal so viele wie 2016. Bei rechtsextremer Propaganda registrierten sie 1340 Gesetzesverstöße, darunter 595 Mal wegen Volksverhetzung und 451 Mal wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. In über 88 Prozent der Fälle sei eine Löschung oder Sperrung erreicht worden. Diese Quote erreichte bei YouTube 98 Prozent, bei Twitter 97 Prozent, bei Facebook 95 Prozent und bei vk.com 36 Prozent.
Die Anbieter reagierten bei Meldungen von jugendschutz.net eher als bei Meldungen einfacher Nutzer, sagte der stellvertretende Leiter Stefan Glaser. Das gemeinnützige Unternehmen wurde 1997 in Mainz als gemeinsames Kompetenzzentrum von Bund und Ländern gegründet.



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