Deutsche Telekom
30.10.2013, 12:46 Uhr
Gericht verbietet DSL-Drosselung
Die Deutsche Telekom darf einem Urteil des Landgerichts Köln zufolge die Surfgeschwindigkeit bei Pauschaltarifen nicht einschränken. Entsprechende Vertragsklauseln seien unzulässig.
Im Sommer hatte die Telekom angekündigt, eine Highspeed-Volumenbegrenzung für seine DSL-Tarife einführen zu wollen - und damit eine hitzige Debatte entfacht, in die sich am Ende sogar Spitzenpolitiker wie Philipp Rösler eingeschaltet haben. Jetzt hat das Landgericht Köln entschieden, dass der Bonner TK-Konzern die Surfgeschwindigkeit im Festnetz bei Pauschaltarifen nicht einschränken darf - jedenfalls nicht auf der Grundlage ihrer derzeitigen Tarifwerbung. Entsprechende Vertragsklauseln seien unzulässig. Das Urteil betrifft sowohl die ursprünglich angekündigte Drosselung auf 384 Kilobit pro Sekunde als auch diejenige auf 2 Megabit pro Sekunde.
Zur Begründung hieß es, dass der durchschnittliche Kunde mit dem Begriff "Flatrate" - zumindest was Internetzugänge über das Festnetz anbelangt - einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit ohne Einschränkungen erwarte. Das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung werde durch die Drosselung empfindlich gestört.
Das Urteil ist das Ergebnis einer Klage der Verbraucherzentrale von Nordrhein-Westfalen, die sich juristisch gegen die Drossel-Pläne der Telekom gewehrt hatte. Welche konkreten Auswirkungen das Urteil aber tatsächlich haben wird, bleibt abzuwarten.
Zum einen hat die Telekom die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Zum anderen hatten sich die Kölner Richter bei ihrer Entscheidung auf das Wettbewerbsrecht gestützt. Daher könnte es bereits ausreichend sein, dass die Telekom in der Werbung und den Vertragsformularen auf den Begriff "Flatrate" verzichtet. Die DSL-Bremse - und damit der eigentliche Stein des Anstoßes - könnte dann wohl unverändert bestehen bleiben.