28.01.2010, 16:15 Uhr
Telekom muss VDSL-Netz nicht für Wettbewerber öffnen
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat einer Klage der Telekom teilweise statt gegeben. Demnach muss der Netzbetreiber seine VDSL-Glasfaserleitungen nicht unter bestimmten Voraussetzungen dem Wettbewerb zur Verfügung stellen.
Die Deutsche Telekom kann nicht gezwungen werden, ihr VDSL-Netz der Konkurrenz zur Verfügung zu stellen. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig gab heute einer Klage des Ex-Monopolisten teilweise statt und hob damit eine entsprechende Anordnung der Bundesnetzagentur auf.
Die Regulierungsbehörde hatte die Telekom unter anderem verpflichtet, den Wettbewerbern den Zugang zur Glasfaser zwischen den Hauptverteilern und Kabelverzweigern zu verschaffen, wenn Kabelkanäle zur Verlegung eigener Leitungen nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen. Diese Anordnung hat das Gericht nun gekippt, da sie die Entscheidung der Bundesnetzagentur als nicht hinreichend begründet ansah.
Bestätigt hat das Gericht dagegen die Verpflichtung der Telekom, anderen Netzbetreibern ungenutzte Kabelkanäle zu überlassen sowie Zugang zu den Kabelverzweigern zu ermöglichen. Dort können Vodafone & Co. nun eigene Glasfaserleitungen legen und sich somit aus der technischen Abhängigkeit der Telekom lösen.
Die Regulierungsbehörde hatte die Telekom unter anderem verpflichtet, den Wettbewerbern den Zugang zur Glasfaser zwischen den Hauptverteilern und Kabelverzweigern zu verschaffen, wenn Kabelkanäle zur Verlegung eigener Leitungen nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen. Diese Anordnung hat das Gericht nun gekippt, da sie die Entscheidung der Bundesnetzagentur als nicht hinreichend begründet ansah.
Bestätigt hat das Gericht dagegen die Verpflichtung der Telekom, anderen Netzbetreibern ungenutzte Kabelkanäle zu überlassen sowie Zugang zu den Kabelverzweigern zu ermöglichen. Dort können Vodafone & Co. nun eigene Glasfaserleitungen legen und sich somit aus der technischen Abhängigkeit der Telekom lösen.