Bundesnetzagentur legt Eckpunkte für 5G-Versteigerung vor
Keine Verpflichtung zum National Roaming
Eine Verpflichtung zum National Roaming wird es allerdings nicht geben. Dieser Punkt war zwischen den drei Netzbetreibern Telekom, Vodafone und Telefonica auf der einen und Mobilfunkanbietern ohne eigenes Netz auf der anderen Seite besonders umstritten. Beim National Roaming können Anbieter, die in einer bestimmten Region über kein eigenes Mobilfunknetz verfügen, die Netze eines Konkurrenten gegen Entgelt nutzen.
Der Mobilfunkanbieter United Internet hatte das zur Voraussetzung gemacht, um für die 5G-Frequenzen mitzusteigern. Aus Sicht des Unternehmens ist der Aufbau eines eigenen Netzes ansonsten nicht möglich, weil besonders in der Anfangsphase des Ausbaus auf die Netze der Konkurrenz zurückgegriffen werden müsse.
In den Eckpunkten hat die Bundesnetzagentur eine Verpflichtung der bestehenden Netzbetreiber zum National Roaming nun ausgeschlossen. Für eine solche Anordnung müsse eine "beträchtliche Marktmacht" der Betreiber vorliegen, heißt es in dem Papier. "Diese ist bislang weder vom Bundeskartellamt noch von der Bundesnetzagentur festgestellt worden." Im Falle von Diskriminierung behält sich die Behörde allerdings vor, in den Wettbewerb einzugreifen.
Der Beirat muss nun über die Eckpunkte beraten. Mit einer Entscheidung wird im Herbst gerechnet.