Mobilfunk
31.08.2018, 13:00 Uhr
Bundesnetzagentur legt Eckpunkte für 5G-Versteigerung vor
Auf dem neuen Mobilfunkstandard 5G ruhen große Hoffnungen - vor allem von Seiten der Wirtschaft. Die Frequenzen sind heiß begehrt, über die Vergabebedingungen toben seit Monaten Debatten. Nun hat die Bundesnetzagentur erstmals Eckpunkte vorgelegt.
Die Bundesnetzagentur hat konkrete Bedingungen für die geplante Versteigerung der begehrten 5G-Mobilfunkfrequenzen vorgelegt. Die Netzbetreiber sollen demnach bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde versorgen. Das geht aus einem Beschluss der Präsidentenkammer der Netzagentur hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Zuvor hatte das "Handelsblatt" darüber berichtet. Die Versteigerung ist für das kommende Jahr geplant.
Ein Sprecher der Netzagentur bestätigte auf Anfrage, dass die Behörde Eckpunkte an ihren Beirat übermittelt habe. "Wir machen anspruchsvolle Auflagen für eine Verbesserung der Netzabdeckung", teilte er mit.
98 Prozent der Haushalte klingen nach einer großflächigen Abdeckung, doch handelt es sich bei den verbleibenden zwei Prozent um schwer zugängliche Haushalte, meist in ländlichen Regionen, in denen sich der Ausbau für die Konzerne kaum rechnet. Über die Erschließung dieser Gegenden hatte es in der Vergangenheit immer wieder Streit gegeben. Der Unions-Bundestagsfraktionsvize Ulrich Lange (CSU), kritisierte, das Konzept "weicht erheblich von der einstimmig verabschiedeten, deutlich ambitionierteren Position des politischen Beirates der Bundesnetzagentur ab". Eine "digitale Spaltung unseres Landes" dürfe nicht zugelassen werden.
Da alle Netzbetreiber, die einen Zuschlag erhalten, diese Auflage erfüllen müssten, geht die Bundesnetzagentur aber davon aus, dass der Anteil der versorgten Haushalte dann mehr als 98 Prozent beträgt.
An Bahnstrecken mit hohem Fahrgastaufkommen muss bis Ende 2022 eine Versorgung mit 50 Megabit pro Sekunde erreicht werden.
Die Bundesnetzagentur will die Bieter zudem dazu verpflichten, je nach Frequenzbereich jeweils 500 Basisstationen aufzustellen - sowohl im Bereich 3,6 Gigahertz als auch im Bereich 2 Gigahertz. Mit beiden Vorgaben sollen sogenannte Weiße Flecken beseitigt werden, in denen die Versorgung bislang nur sehr schlecht oder gar nicht vorhanden ist.