01.03.2010, 11:27 Uhr

Kosten für Handy-Telefonate zu 0180er-Rufnummern werden begrenzt

Ab heute dürfen Anbieter von 0180er-Rufnummern maximal 42 Cent pro Minute bei Anrufen aus dem Mobilfunknetz verlangen. Der Mobilfunkhöchstpreis muss in der Werbung zukünftig explizit angegeben werden.
Die Bundesnetzagentur hat neue gesetzliche Regelungen für 0180er-Rufnummern eingeführt. So gilt ab sofort eine Obergrenze von maximal 42 Cent pro Minute für Anrufe aus dem Mobilfunknetz. Die bisherigen Preise für Anrufe aus dem Festnetz ändern sich nicht. Außerdem besteht nun die Verpflichtung, bei jeder Angabe einer 0180er-Rufnummer nicht nur den Preis für Anrufe aus dem Festnetz, sondern zusätzlich den Mobilfunkhöchstpreis anzugeben. Der bloße Hinweis auf möglicherweise abweichende Mobilfunkpreise reicht demnach nicht mehr aus.
Alle Preise für 0180er-Rufnummern sowie eine tabellarische Preisübersicht können auf der Website der Bundesnetzagentur im Bereich "Verbraucher" bei "Rufnummernmissbrauch - Spam - Unerlaubte Telefonwerbung" unter "Akuelle Hinweise" angerufen werden.




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