Urteil
26.08.2011, 11:18 Uhr
Verkaufsverbot für Galaxy Tab bleibt bestehen
Das Landgericht Düsseldorf hat die einstweilige Verfügung bestätigt, wonach das Samsung Galaxy Tab in Deutschland auch weiterhin nicht vertrieben werden darf.
Samsung hat im Patentstreit mit Apple eine juristische Niederlage einstecken müssen: Gestern bestätigte das Landgericht Düsseldorf die einstweilige Verfügung, wonach der koreanische Elektronikkonzern das Galaxy Tab 10.1 in Deutschland nicht mehr verkaufen darf. Das Gericht hatte in einem ersten Urteil den Vertrieb des Web-Tablets in der gesamten EU untersagt, die Entscheidung wegen Zweifeln an der Rechtslage später allerdings vorläufig auf Deutschland begrenzt.
Die Richterin bekräftigte nun, dass es einen übereinstimmenden Gesamteindruck der Galaxy-Tabs mit dem zuvor erschienen Apple iPad gebe. Der Verkauf in Deutschland bleibt deshalb weiterhin untersagt.
Samsung wies vor Gericht alle Plagiatsvorwürfe vehement zurück und betonte, dass es schon lange vor dem iPad ähnlich aussehende Geräte gegeben habe. Übereinstimmungen mit dem iPad seien rein technisch bedingt. "Es kann nicht sein, dass Apple - nur weil sie die Ersten waren - beanspruchen kann, dass andere technisch unsinnige Lösungen wählen", zitierte Spiegel Online den Anwalt von Samsung. Dieser verwies auch auf das Urteil eines niederländischen Gerichts, das die Plagiatsvorwürfe nicht bestätigt hatte.