ADAC 02.01.2009, 14:53 Uhr

Polizei darf Navis einziehen und vernichten

Geräte, die vor festinstallierten oder stationären Blitzern warnen, können von der Polizei eingezogen und vernichtet werden
Immer mehr Hersteller bewerben ihre Navigationsgeräte mit dem Feature eines Radarwarners. Der ADAC warnt nun davor, dass der Betrieb eines solchen Geräts illegal ist und die Konfiszierung und Vernichtung des Navis zur Folge haben kann. Dabei spielt es laut ADAC keine Rolle, ob das Gerät in Betrieb ist oder nicht. Die Geldbuße für das Mitführen eines Geräts - es kann sich dabei auch um eine Kombination aus Handy oder Laptop mit entsprechender Software handeln - beträgt mindestens 75 Euro, zusätzlich bekommt der Fahrer vier Punkte in Flensburg. Laut ADAC sind die Geldbußen in der Schweiz noch deutlich höher, das Mitführen solcher Geräte kann sogar mit Freiheitsstrafen geahndet werden.



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