Neosecure 06.06.2011, 10:07 Uhr

Seminare zum neuen Umsatzsteuerrecht

Mit dem Reverse-Charge-Verfahren will die Regierung den Umsatzsteuerbetrug im Mobilfunkhandel verhindern. Neosecure informiert Reseller über die wichtigsten Änderungen.
Ab dem 1. Juli 2011 wird sich das Umsatzsteuerrecht beim Handel mit Mobiltelefonen und Computerbauteilen grundlegend ändern. Ab einem Auftragswert von 5.000 Euro wird nicht mehr der Verkäufer, sondern der Käufer für die Abführung der Umsatzsteuer an die Finanzverwaltung verantwortlich sein. Das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren soll dazu beitragen, die milliardenschweren Steuerausfälle durch Umsatzsteuerkarussellbetrug zu verhindern. Die kurze Umsetzungsfrist von etwa einem Monat bedeutet für deutsche Händler jedoch eine erhebliche Herausforderung.Die Neosecure GmbH stellt in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Dominik Ossada die neue Rechtslage dar und gibt Hilfen zur Umstellung der internen Abläufe. Dabei gehen die Referenten insbesondere auf die Erfahrungen englischer und italienischer Händler ein, die in einer aktuellen Befragung ermittelt wurden.



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