Gesetzesänderung: BND darf offiziell Internetknoten anzapfen
Auch deutsche Internetnutzer betroffen?
Für Bundesbürger relevant ist der Zusatz, "eine Erhebung von Daten aus Telekommunikationsverkehren von deutschen Staatsangehörigen, von inländischen juristischen Personen oder von sich im Bundesgebiet aufhaltenden Personen ist unzulässig". Wie der Geheimdienst an den Internetknoten der Backbones allerdings den ausländischen Traffic vom inländischen unterscheiden will, ist fraglich.
Die deutschen Netzbetreiber sind also künftig verpflichtet, dem BND Zugang zu gewähren. Im Gesetzentwurf findet sich folgende Formulierung: "Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirkt, hat dem Bundesnachrichtendienst auf Anordnung Auskunft über die näheren Umstände der nach Wirksamwerden der Anordnung durchgeführten Telekommunikation zu erteilen, Sendungen, die ihm zur Übermittlung auf dem Telekommunikationsweg anvertraut sind, auszuhändigen sowie die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation zu ermöglichen."