EuGH-Urteil
16.03.2017, 12:27 Uhr
Weitergabe von Telefonnutzer-Daten in der EU erlaubt
Einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zufolge müssen Nutzer, die einmal ihre Telefonnummer zur Veröffentlichung freigegeben haben, mit der Weitergabe an Auskunftsdienste auch in anderen EU-Ländern rechnen.
(Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com)
Wer seine Telefonnummer zur Veröffentlichung freigibt, muss mit der Weitergabe an Auskunftsdienste auch in anderen EU-Ländern rechnen. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Mittwoch hervor.
Im konkreten Fall ging es um eine belgische Telefonauskunft, die von Telefongesellschaften in den Niederlanden Nutzerdaten zur Veröffentlichung anforderte. Diese lehnten jedoch ab, weil sie keine Pflicht sahen, Daten an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land weiterzugeben.
Das Gericht folgte schließlich den Argumenten der belgischen Kläger und bestätigte ein Auskunftsrecht auf Grundlage der europäischen Universaldienstrichtlinie. Diese regelt die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste in der EU. Sie unterscheide nicht zwischen Anträgen aus dem eigenen oder anderen EU-Ländern, befanden die Luxemburger Richter.
Für Nutzer gelte: Wer einmal der Veröffentlichung der Daten zugestimmt hat, muss dies vor der Weitergabe in andere Mitgliedsstaaten nicht erneut tun. Das Weiterleiten taste das Recht auf Schutz personenbezogener Daten nicht in seinem Wesensgehalt an, hieß es weiter.