Schlappe für Apple 23.12.2011, 10:19 Uhr

Kein Verkaufsverbot für Samsung Galaxy Tab 10.1N

Das Landesgericht Düsseldorf sieht in einer ersten Einschätzung die vorgenommenen Änderungen gegenüber dem von Apple beanstandeten Galaxy Tab 10.1 als ausreichend an. Apple wollte auch den Verkauf des modifizierten 10.1N wegen zu großer Ähnlichkeit zum iPad 2 untersagen lassen.
Es ist ein Hin und Her im Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung. Zunächst hatte Apple ein bundesweites Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1 von Samsung erwirkt, da dieses dem iPad 2 zu ähnlich sei. Die Koreaner wurden damit empfindlich getroffen, legten mit dem 10.1N aber vor einem Monat eine in etlichen Punkten umgestaltete Version ihre Web Tablets vor. Unter anderem prangt nun ein deutlich größeres Samsung-Logo auf dem Gerät, auch die Hülle wurde verändert. 
Apple war dies nicht genug, man forderte auch für das 10.1N ein Verkaufsverbot. Das Landesgericht in Düsseldorf hat in einer ersten Einschätzung nun aber bekanntgegeben, dass es die Änderungen bei der neuen Version als ausreichend erachte, ein Verkaufsverbot sei "aus wettbewerbsrechtlichen Gründen" nicht vertretbar.
Die von Apple angeführte Herkunftstäuschung sei - auch aufgrund des prominent platzierten Samsung-Logos - nicht gegeben. "Die Kammer ist sicher, dass Apple und Samsung besser bekannt sind als der Bundespräsident oder die Bundeskanzlerin", heißt es dazu aus Düsseldorf.
Ein endgültiges Urteil will das Landesgericht im Februar 2012 abgeben.




Das könnte Sie auch interessieren