WLAN-Hotspots 17.03.2016, 13:45 Uhr

EU-Gutachter: Störerhaftung ist nicht zulässig

Einem EU-Gutachter zufolge kann ein Betreiber eines offenen WLAN-Hotspots nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn über diesen Urheberrechtsverletzungen begangen wurden.
(Quelle: steveball-shutterstock)
Laut Generalanwalt Maciej Szpunar, seines Zeichens EU-Gutachter, ist die sogenannte Störerhaftung für Betreiber öffentlicher Hotspots nicht zulässig. Demzufolge dürften Betreiber von ungesicherten WLAN-Netzwerken, beispielsweise in Cafés oder Restaurants, nicht für Urheberrechtsverletzungen oder andere Aktionen von Dritten haftbar gemacht werden.
Der Generalanwalt schlägt allerdings vor, dass Geldstrafen oder mit einer Geldbuße bewehrte gerichtliche Anordnung gegen solche Betreiber verhängt werden sollen, die nichts gegen illegale Downloads über ihr öffentliches WLAN tun. Diese Strafen dürften aber nicht dazu führen, dass der Betreiber seinen Internetanschluss stilllegen oder mit einem Passwort sichern müsse.
„Das ist eine gelbe Karte aus Europa für die deutsche Praxis. In Deutschland existieren aktuell aus Angst vor Abmahnungen viel zu wenige öffentliche Hotspots, was uns unweigerlich zum Verlierer im internationalen Vergleich der Mobilität degradiert“, erklärt Oliver Süme, Vorstand für Politik & Recht beim eco-Verband. Er forderte die Regierung des Weiteren dazu auf, "schnellstmöglich ihren innovationshemmenden Gesetzentwurf zu überarbeiten, um endlich auch für deutsche Hotspot-Betreiber die so dringend nötige Rechtssicherheit zu garantieren.“
Noch handelt es sich nur um einen Vorschlag von Szpunar, in der Regel jedoch folgt der Gerichtshof den Vorschlägen der Gutachter. Wann es dann zu einem rechtsgültigen Urteil kommt, ist aber nicht absehbar.




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